BesAR: Änderung in der Berechnung der Stromkostenintensität

Referentenentwurf der „Verordnung zu durchschnittlichen Strompreisen für die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes“ am 06.01.2016 veröffentlicht

In diesem Referentenentwurf sind einschneidende Änderungen in der Berechnungsgrundlage der Stromkostenintensität vorgesehen.

Hintergrund ist der Manipulationsverdacht bzgl. der Stromkostenintensität anhand von Energielieferverträgen, die elektrischen Strom zu Lasten von Sekundärenergieträgern wie z.B. Wärme versteuern. Daher wird ab dem Antragsjahr 2016 die Berechnungsgrundlage der durchschnittlichen Strompreise für die Ausgleichsregelung nach EEG geändert.

Statt wie bisher werden nicht mehr die eigenen, unternehmensspezifischen Stromkosten für die Berechnung der Stromkostenintensität genutzt, sondern die über eine Gruppe vergleichbarer Unternehmen gemittelten Strompreise. Dazu werden antragstellende Unternehmen anhand ihrer Strombezugsmenge in acht gleich große Gruppen eingeteilt. Im nächsten Schritt wird weiter nach Vollbenutzungsstunden unterteilt.

Pauschal kann man sagen, dass Unternehmen mit überdurchschnittlich hohen Strompreisen im Vergleich zu anderen Unternehmen ähnlicher Verbrauchsstruktur die Verlierer dieser Neuregelung sind. Unternehmen mit sehr preisgünstigen Stromverträgen aufgrund des durchschnittlich höheren Strompreises dürften dagegen in der entsprechenden Gruppe eine höhere Stromkostenintensität erreichen und somit zukünftig von der Besonderen Ausgleichsregelung nach EEG profitieren.

Fragen und Anmerkungen richten Sie gerne an:

Herrn Philip Kuhlmann, +49 30 2332021-88
Herrn Peter Senoner, +49 30 2332021-57

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