EDL-G: BAFA beginnt zu prüfen, ob Energieauditpflicht erfüllt wurde

Wie sollten sich Unternehmen verhalten?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Umsetzung des § 8 ff. EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen). Es wird geprüft, ob Nicht-KMU ein Energieaudit nach EN 16247-1 bis zum 05.12.2015 durchgeführt haben oder alternativ ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS bis 31.12.2016 einrichten und zertifizieren/ validieren lassen.

Für den Fall, dass Ihr Unternehmen in die vorgesehene 20%-Stichprobenprüfung fällt und angeschrieben wird, hat das BAFA Benutzerhinweise zum elektronischen Formular „Nachweisführung für Unternehmen“ veröffentlicht.

Hierin wird darauf hingewiesen, dass Unterlagen abhängig vom gewählten System hochgeladen werden müssen, dazu zählen z.B. der Energieauditbericht nach EN 16247-1 und die in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen oder Angaben zum Managementsystem.

KMU müssen ebenfalls nachweisen, dass sie nicht unter das EDL-G fallen und unternehmensspezifische Angaben machen zu Mitarbeiterzahl, Jahresbilanzsumme, Jahresumsatz und auch zu bestehenden Beteiligungen des Unternehmens.

Fragen zum Thema EED und der deutschen Umsetzung (EDL-G) beantwortet Ihnen gerne Herr Peter Senoner, Tel: +49 30 2332021-57

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