Standardwerte für Biomethan aus organischen Siedlungsabfällen

Definition von Biomethan aus organischen Siedlungsabfällen durch Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erfolgt

Bezugnehmend auf eine Anfrage des Fachverbands Biogas e.V. hinsichtlich der Definition des Treibhausgas-Standardwertes „Biomethan aus organischen Siedlungsabfällen“, hat die BLE im Schreiben vom14.01.2016 bestimmte Kriterien festgelegt.

Der Standardwert kann, unter Beachtung der weiteren Vorgaben, für folgende Substrate angewendet werden:

  • 20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
  • 20 01 25 Speiseöle und -fette pflanzlichen Ursprungs
  • 20 02 01 biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
  • 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle (Biotonne)
  • 20 03 02 Marktabfälle

Einige weitere Substrate, die unter den AVV-Schlüsselnummern 02 03 bis 02 07 geführt werden, wurden nicht in die Definition aufgenommen, da sich diese deutlich von den unter dem Begriff Siedlungsabfälle geführten Substraten unterscheiden.

In diesen Fällen muss der THG-Wert weiterhin individuell berechnet werden. Eine Erweiterung der Liste der Standardwerte kann und wird nur auf europäischer Ebene erfolgen und wird durch die Bundesregierung ebenfalls gefordert.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Peter Behm, Tel: +49 30 2332021-71

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