Vorläufige Fassung §37a (4) BImSchG

Am 6. Januar 2016 wurde eine erste Fassung der Dienstvorschrift für den §37a (4) BImSchG veröffentlicht

Um das einheitliche Anwenden in der Zollverwaltung zu gewährleisten und Umsetzungsfragen zu klären, wurden mit der Veröffentlichung der Dienstvorschrift zur Überwachung der Einhaltung der Treibhausgasminderung nach § 37a Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (DV THG-Quote) zahlreiche Erlasse, Verfügungen und Vorschriften zusammengeführt, überarbeitet und an die neuen Regelungen angepasst.

Die Dienstvorschrift erläutert u.a. die Regelungen zu Dokumentationspflichten, anrechenbaren Biokraftstoffen (z.B. Umgang mit tierische Fetten und Ölen) und Nachweispflichten. Den Entwurf zur Dienstvorschrift können Sie hier downloaden.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Peter Behm, Tel: +49 30 2332021-71

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