CSR-Berichtspflicht kommt

Referentenentwurf zum CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz liegt vor.

Ende 2016 muss die Richtlinie der Europäischen Union zur Offenlegung von nicht-finanziellen Informationen in nationales Recht implementiert sein. Seit 11.März 2016 liegt nun der Referentenentwurf für das kommende Gesetz vor.

Betroffen sind große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen,

  • die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und
  • deren Bilanzsumme 20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse von 40 Mio. Euro übersteigen

Diese müssen gemäß der Richtlinie 2014/95/EU über folgende Themen Transparenz schaffen:

  • Umweltbelange
  • Sozialbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Diversitätskonzept

Zur Umsetzung, also der geforderten Darstellungsform, dürfen Unternehmen auf bestehende Rahmenwerke zurückgreifen: u.a. den UN Global Compact, die ISO 26000, die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) oder den Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK).

Mit Blick auf die Erfüllung der kommenden Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2017 ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen schon jetzt die Weichen stellt und anfängt, relevante Daten und Fakten zusammen zu tragen: Verstöße gegen die Auflagen können Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro nach sich ziehen.

Um frühzeitig und umfassend vorbereitet zu sein, bieten wir Ihnen gerne Unterstützung an:
Sie finden in unserer Akademie offene Seminare und Inhouse-Angebote zur Berichtspflicht und zur Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems. Unsere Seminare in diesem Bereich haben deutlichen Workshop-Charakter, so dass alle auftretenden Fragestellungen erörtert werden können.

Zudem halten wir für Sie einen kostenlosen Leitfaden zur systematischen Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems und der Berichterstattung bereit.

Fragen zum Thema Nachhaltige Entwicklung und CSR-Berichtspflicht beantwortet Ihnen gerne Frau Susanne Moosmann, Tel: +49 30 2332021- 82, mobil: +49 172 30 58 053, susanne.moosmann@gut-cert.de

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