Die CSR-Berichtspflicht

Viele offene Fragen zum Referentenentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Am 11. März 2016 wurde zur Richtlinie der Europäischen Union zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen der Referentenentwurf zur Umsetzung in nationales Recht veröffentlicht. Wir berichteten bereits im letzten Newsletter darüber.

In den letzten Wochen erreichten uns viele Nachfragen zu diesem Gesetzesentwurf und immer wieder ging es um die Deutung des Anwendungsbereichs. Wir haben daraufhin noch einmal verschiedene Experten befragt und uns mit dem Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ausgetauscht.

An dieser Stelle also noch einmal der aktuelle Stand: Lediglich große, kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und deren Bilanzsumme von 20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse von 40 Mio. Euro übersteigen, sind von der Transparenzpflicht betroffen.

Dennoch betonen wir an dieser Stelle, dass sich eine Auseinandersetzung mit dem Thema und eine freiwillige Berichterstattung zu nicht-finanziellen Aspekten durchaus lohnt: Nach einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsunternehmens GfK zählen zu den „wichtigsten Pflichten von Unternehmen“ folgende Top 4 Themen:

1.    gute Arbeitsstelle bieten
2.    Produkte von guter Qualität herstellen
3.    Verantwortung für Umwelt übernehmen
4.    Förderung des Gesundheits- und Arbeitsschutz  von Mitarbeitern

An der Umfrage, die im Jahr 2015 in 22 Ländern durchgeführt wurde, nahmen über 27.000 Personen teil. In Deutschland liegt das Thema Gesundheits- und Arbeitsschutz von Mitarbeitern sogar an dritter Stelle.

GAP-Analyse

Unabhängig von der kommenden CSR-Berichtspflicht erreichen uns, gerade von mittelständischen Unternehmen, immer mehr Anfragen, die sich entschlossen haben, einen ersten Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen oder eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) abzugeben.

In diesem Zusammenhang bieten wir jeder Organisation auf Wunsch eine GAP-Analyse an. So wird im Unternehmen deutlich, welche Daten bereits vorhanden sind und wo noch Informationen zusammengetragen werden müssen. Ausgangsbasis können eine EMAS-Umwelterklärung oder erste umgesetzte Maßnahmen im Bereich Umwelt-, Sozial- oder Arbeitnehmerbelange etc. sein.

Fragen zum Thema Berichterstattung, Nachhaltige Entwicklung und CSR-Berichtspflicht beantwortet Ihnen gerne Frau Susanne Moosmann, Tel: 030 2332021- 82, mobil: 0172 30 58 053, susanne.moosmann@gut-cert.de

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