Regionalnachweise zur Grünstromkennzeichnung im EEG 2016 vorgesehen

Erweiterung der Stromkennzeichnung:  BMWi veröffentlicht Eckpunktepapier zur regionalen Grünstromkennzeichnung

Nach der Aufforderung des Bundesrates zur Verabschiedung einer Grünstromverordnung, die das mit dem EEG 2014 abgeschaffte Grünstromprivileg ersetzen soll, hat das BMWi am 11. März ein Eckpunktepapier zur Einführung von Regionalnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energien veröffentlicht. Dabei soll die regionale Grünstromkennzeichnung die Akzeptanz der Energiewende fördern.

Grundlage des Modells zur regionalen Stromkennzeichnung sind sogenannte „Regionalnachweise“. Regionalnachweise können demnach für Strom aus EEG-geförderten Anlagen ausgestellt werden, die über die Marktprämie direkt vermarktet werden.

Um die Regionalität der Stromherkunft zu gewähren, können Elektrizitätsversorgungsunternehmen Regionalnachweise entwerten, die in einem 50 km Radius um das Postleitzahlgebiet des Endverbrauchers liegen. Im Falle von größeren Gemeinden und Städten wird der 50 km Radius ab dem Stadtrand bemessen.

Da Mehrerlöse aus der Vermarktung von Strom mit Regionalnachweisen zu erwarten sind, reduziert sich die Marktprämie der teilnehmenden Anlagen um voraussichtlich 0,1 ct/kWh. Der Abschlag von 0,1 ct/kWh orientiert sich laut BMWi am Marktpreis für Herkunftsnachweise, der jedoch teilweise deutlich niedriger liegt.

Dieses System der Regionalnachweise soll über das Herkunftsnachweisregister des Umweltbundes-amtes verwaltet werden und mit der EEG Novelle 2016 in Kraft treten. Regionalnachweise werden nach diesem System nicht mit herkömmlichen Herkunftsnachweisen konkurrieren, sondern dienen als weiteres Qualitätsmerkmal für Strom aus erneuerbaren Energien. Nach der am 11. März veröffentlichten Fassung des Eckpunktepapiers ist es überraschenderweise möglich, Regionalnach-weise nicht nur für den EEG-geförderten Stromanteil in der Stromkennzeichnung zu nutzen, sondern ebenfalls für sonstige EE – eine abschließende Klärung steht aktuell noch aus.

Wir halten Sie wie immer auf dem Laufenden und werden Sie über die endgültige Fassung der regionalen Grünstromkennzeichnung im EEG 2016 informieren.

Fragen zum Thema beantworten Ihnen gerne Herr David Kroll david.kroll@gut-cert.de oder Frau Sarah Zügel sarah.zuegel@gut-cert.de, Tel.: +49 30 2332021 - 65.

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