Änderung der Regelung zu Rückführungsnachweisen von deutschen Eichbehörden

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde im Oktober 2015 letztmalig durch die Europäische Kooperation für Akkreditierung (EA) aufgefordert, die Regelung zur Handhabung von Rückführungsnachweisen zu ändern

Beanstandet wurde, dass Rückführungsnachweise nach der bisher angewandten DAkkS-Regel 71 SD 0 005 auch ohne Begutachtung der Konformitätsbewertungsstellen durch die DAkkS selbst nicht ausreichend sei.

Bisher wurden gültige Eichscheine, Prüfscheine oder Kalibrierscheine einer deutschen Eichbehörde unter der Voraussetzung einer Begutachtung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als Nachweis der metrologische Rückführung der relevanten Messgröße betreffend akzeptiert. Laut EA ist dieses Verfahren nicht konform mit dem internationalen Regelwerk (ISO/IEC 17025:2005) und muss bis August 2016 geändert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS): https://www.dakks.de

Inhaltliche Fragen oder Hinweise zu diesem Thema richten Sie bitte an
Herrn Maik Kadraba Tel. +49 30 2332021-64

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