Die Zukunft des Ökostroms in Europa

Die diesjährige 4. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters (HkNR) für Strom aus erneuerbaren Energien wurde zur Ideenschmiede: z.B. Vollkennzeichnung, Ausweisen von CO2-Faktoren auf den HkNs, Einführen von Regionalnachweisen

Grundlage des Herkunftsnachweisregisters ist die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG der EU, mit der ein einheitliches System zur Kennzeichnung von Strom aus erneuerbaren Energien in der EU eingerichtet ist, das das Vermarkten von Ökostrom innerhalb Europas ermöglicht und so einer Doppelvermarktung vorbeugen soll.

Anstoß zu Diskussionen auf der 4. Fachtagung des HkNR  gab u.a. die Idee einer Vollkennzeichnungspflicht für Strom im Rahmen der Novellierung ebendieser Richtlinie und der Strom-Binnenmarkt-Richtlinie der EU. Damit müssten Herkunftsnachweise nicht nur für Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ausgestellt und zur Stromkennzeichnung entwertet werden, sondern auch für Strom aus fossilen und nuklearen Brennstoffen. Das würde bedeuten, dass alle Stromerzeugungsanlagen in das System des HkNR innerhalb Europas aufgenommen werden müssten. Inwieweit dies technisch zu realisieren ist und ob alle Erzeugungsarten einheitlich erfasst werden können, lässt sich im Moment noch nicht abschätzen.

Als konkreterer Vorschlag wird auf Ebene der Europäischen Kommission aber diskutiert, inwieweit mit der steigenden Nachfrage nach Carbon Footprints für Produkte und Unternehmen ebenso die Ausweisung der spezifischen CO2-Emissionen auf dem jeweiligen Herkunftsnachweis ermöglicht werden sollte. Vorteil dessen wäre eine Verbesserung der Aussagekraft der Stromkennzeichnung, womit ein erhöhtes „consumer empowerment“ erlangt würde. Auf welcher Grundlage die spezifischen CO2-Emissionen ermittelt werden sollen, wurde ebenfalls noch nicht abschließend geklärt, erste Ansätze verweisen auf die bereits verifizierten Daten des europäischen Emissionshandels oder die Regelungen des Greenhouse Gas Protocol.

Auf nationaler Ebene wird bezüglich der Herkunftsnachweise für Strom insbesondere das Thema der Regionalnachweise intensiv diskutiert: Auf der 4. Fachtagung des HkNR tauschten sich Vertreter des BMWi und des UBA gemeinsam mit Marktakteuren über die grundsätzliche Idee der Regionalkennzeichnung, deren Umsetzbarkeit und Nachfrage aus. Näheres zu dem Modell der Regionalnachweise finden Sie u.a. in unserem letzten Newsletter. Bemerkenswert war die Information des Vertreters des BMWi, dass die Ausstellung von Regionalnachweisen nicht nur auf EEG-geförderte Anlagen beschränkt sei, sondern auch bei EE- Anlagen aus der sonstigen Direktvermarktung (z.B. Müllverbrennungsanlagen) Anwendung fände. Dadurch könnten Anlagen, die keine Förderung erhalten und momentan nur HkNs zur Ausweisung der Grünstromqualität ausstellen, ebenso die Regionalität des Stroms nachweisen.

Weitere Fragen zum Thema beantworten Ihnen gerne Herr David Kroll oder Frau Sarah Zügel, Tel.: +49 30 2332021 - 65

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