Emissionshandel: EuGH-Urteil zum Sektorübergreifenden Korrekturfaktor

Sektorübergreifender Korrekturfaktor muss bis Ende Februar 2017 angepasst werden

Am 28. April 2016 befand der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Festlegungen der Europäischen Kommission zum sog. „sektorübergreifenden Korrekturfaktor“ („Cross Sectoral Correction Factor“ – CSCF) von 2013 im EU Emissionshandel für ungültig.

Die Europäische Kommission hat nun zehn Monate Zeit, eine Neuberechnung des CSCF vorzunehmen. Diese Änderungen wirken sich nur auf Zuteilungen ab dem Zeitpunkt der Neuberechnung aus, d.h. ältere Zuteilungen des Emissionshandels sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt): https://www.dehst.de oder auf der Internetseite des Europäische Gerichtshof (EuGH): http://curia.europa.eu

Inhaltliche Fragen oder Hinweise zu diesem Thema richten Sie bitte an
Herrn Maik Kadraba Tel. +49 30 2332021-64,

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