GUTcert Erfahrungsaustausch 2016 zum EEG

Der 7. Erfahrungsaustausch zum EEG, der für Anlagenbetreiber zusammen mit Akteuren der Biogasbranche ausgerichtet wurde, fand großen Anklang bei den Teilnehmern

Der Fachverband Biogas wurde dieses Jahr das erste Mal durch Frau Weyberg, Regionalreferentin des Büro Nord vertreten. Sie schilderte die schwierige Situation der Biogas-Branche und vertrat die Meinung, dass die flexible Fahrweise eine Möglichkeit ist, zukünftig dauerhaft in der Branche erfolgreich zu sein. Generell setzt der Fachverband auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem BMWI und anderen Beteiligten in Bezug auf das geplante Ausschreibungsmodell des neuen EEG, um weiterhin an den Entscheidungen zum Ausgestalten des Ausschreibungsmodells beteiligt zu sein. Einen weiteren sehr wichtigen Arbeitsbereich sieht der Fachverband in der Verbesserung der Sicherheit der Biogasanlagen, um deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu stärken. Dazu wurden bereits verschiedene Arbeitshilfen für Biogasanlagenbetreiber herausgegeben. Darüber hinaus beteiligt sich der Fachverband an der Erarbeitung nationaler und internationaler Standards (ISO TC 255).

Frau Richter von der Clearingstelle EEG stellte aktuelle Entscheidungen der Clearingstelle in Form veröffentlichter Hinweise und Votumsverfahren zu kritischen Themenbereichen vor. Unter anderem ging sie dabei auf das Ermitteln der Höchstbemessungsleistung (Hinweis 2015/27), das Einhalten des 30%-Kriteriums Gülle (Schiedsverfahren 2015/38) und die Gewährung des Technologiebonus für Abgasturbinen (Votum 2013/76) ein.

Frau Dr. Mähnert schilderte ihre praktischen Erfahrungen als prüfende Umweltgutachterin der GUTcert in der vergangenen Berichtssaison und lobte die reibungslose Zuarbeit mit den Anlagenbetreibern. Sie thematisierte außerdem Aufgaben und Forderungen der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) und die Leitlinie des Umweltgutachterausschusses, die zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben für Umweltgutachter verpflichtend sind.

Die Rechtslage rund um das EEG wird in absehbarer Zeit sicher nicht verständlicher und nachvollziehbarer. Herr Dr. Maslaton, Geschäftsführer der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft beleuchtete in seinem Vortrag daher kritisch verschiedene Aspekte, wobei er verschiedene BGH-Urteile aufgriff, z.B. zur Ausdehnung des Anspruchs auf NawaRo-Bonus auch für den Stromanteil aus Zünd- und Stützfeuerung oder den weiten Anlagenbegriff und verschiedene KWK-Problematiken. Herr Maslaton beantwortete bereits während der Präsentation Fragen der Teilnehmer und stand auch in den Pausen für weiterführende Diskussionen zur Verfügung.

Abschließend präsentierte Frau Kaadekildeholm, Fa. Brüning Megawatt GmbH, eigens entwickelte Qualitätskriterien für die einheitliche Beschaffung und Versorgung von Landschaftspflegeholz zur energetischen Nutzung.

Wir danken allen Referenten noch einmal herzlich für ihre außerordentlich interessanten Beiträge!

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