BAFA: Neue Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien

Nun auch Großunternehmen förderfähig - LEDs fallen heraus, Pumpen im Fokus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die am 31.12.2015 ausgelaufene „Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“ neu aufgelegt. Unter dem Titel „Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien“ vom 29. April 2016, wurde sie am 10. Mai 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Was hat sich geändert?

Im Gegensatz zu der ausgelaufenen Förderrichtlinie sind jetzt auch große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen aus der gewerblichen und industriellen Wirtschaft antragsberechtigt.

Als Fördergegenstand fällt die Umrüstung auf LED-Beleuchtungssysteme in der aktuellen Förderrichtlinie weg, förderfähig sind noch immer Ersatzinvestitionen für elektrische Antriebe, Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger. Gefördert werden nun Neuanschaffungen, wenn diese Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung dienen. Ebenfalls kann die Dämmung von industriellen Anlagen oder Anlagenteilen gefördert werden, soweit diese nicht zur Dämmung von Wärme oder Kälteerzeugung genutzt wird.

Das Fördervolumen bei Einzelmaßnahmen ist konstant zwischen 2.000 Euro und 30.000 Euro geblieben, beschränkt sich jetzt aber auf Vorhaben und Standort und nicht wie zuvor pro Antragsteller. Ähnlich verhält es sich bei der Optimierung technischer Systeme, wobei hier lediglich Investitionen ab 20.000 Euro gefördert werden und eine Energieeinsparung nachweislich von mindestens 25% gegenüber dem bisherigen System erzielt werden müssen. Zusätzlich gibt es nun eine neue Förderhöchstgrenze für Optimierungsvorhaben von industriellen Pumpensystemen von 150.000 Euro.

Eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie auf der Homepage des „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA)“, die aktuelle Fassung der „Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien“ steht im Bundesanzeiger zum Download bereit.

Die KfW vergibt unter bestimmten Voraussetzungen im KfW-Energieeffizienzprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ zinsgünstige langfristige Finanzierungen.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Nico Behrendt, Tel: +49 30 2332021-81.

Zurück