Seeverkehr in Emissionshandel integriert

Ab 2018 müssen Schiffseigner, die Häfen eines EU-Mitgliedsstaates anlaufen oder dort ablegen die CO2 Emissionen für Ihre Schiffe überwachen

Und selbstverständlich müssen die jährliche Emissionsberichte auch verifiziert werden. Die EU will damit langfristig die Treibhausgasemissionen des Seeverkehrs reduzieren. Mit der im Juli 2015 in Kraft getreten Verordnung 2015/757 des EU-Parlaments (VO) wurde ein verbindliches Monitoring-, Reporting-, Verification- (MRV) System von CO2 Emissionen geschaffen. Am 28. April 2015 vom Europäischen Parlament angenommen wurde die Verordnung am 19. Mai 2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Von der Überwachungs- und Berichtsverpflichtung sind alle Schiffe mit einer Bruttoraumzahl über 5.000 betroffen, die nach dem ersten Januar 2018 einen Hafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats anlaufen, d.h. alle Fahrten von, nach und zwischen EU-Häfen. Die VO gilt vergleichbar zum Flugverkehr für alle Seeschiffe, unabhängig von ihrer Flagge und Eintragung im Seeschiffsregister.

Generell vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Kriegsschiffe, Flottenschiffe, Schiffe für den Fang und die Verarbeitung von Fisch, Holzschiffe einfacher Bauart, Schiffe ohne Maschinenantrieb oder staatliche Schiffe für nichtgewerbliche Zwecke.

In einem ersten Schritt sind die Monitoringpläne (Überwachungspläne) durch jedes „Schifffahrtsunternehmen“ (bzw. den Eigner oder die mit der Verantwortung für das Schiff betraute Person) entsprechend den Anforderungen aus Art. 6 Abs. 3 VO zu erstellen und ab dem 31. August 2017 durch eine akkreditierte Prüfstelle bestätigen zu lassen. Für das Überwachen des tatsächlichen Kraftstoffverbrauchs können dabei gemäß Anhang I Teil B VO die folgenden vier Methoden verwendet werden:

  1. Bunkerlieferbescheinigung für Bunkerkraftstoff und regelmäßige Kontrollen des Füllstands
  2. Überwachung des Bunkerkraftstoffs an Bord
  3. Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse
  4. direkte Emissionsmessung

Ab dem 1. Januar 2018 sind dann für jedes Schiff auf Basis der Monitoringpläne die jährlichen Emissionen zu überwachen und jeweils zum 30. April des Folgejahres der Kommission und der jeweiligen  Flaggenstaatbehörde in einem Emissionsbericht mitzuteilen. Die Emissionsberichte sind ebenfalls von einer akkreditierten Prüfstelle bestätigen zu lassen.

Erfüllt der erstmalige Emissionsbericht die Anforderungen der VO, erteilt die Prüfstelle eine Konformitätsbescheinigung, die ab dem 30. Juni 2019 an Bord des betreffenden Schiffes mitzuführen ist. Zu diesem Zeitpunkt wird die Europäische Kommission die Daten jedes Schiffs öffentlich zugänglich machen und jährlich einen eigenen Bericht über die gesamten CO2-Emissionen veröffentlichen.

Als anerkannte und akkreditierte Prüfstelle nach ISO 14065 im Emissionshandel und nach langjährigen Erfahrungen im Bereich der stationären Anlagen und im Flugverkehr verfügt die GUTcert über die entsprechende Kompetenz, um die Bestätigung Ihrer Monitoringpläne und Emissionsberichte durchzuführen. Gerne beantworten wir Ihnen bereits vorab Fragen zum MRV-System für den Seeverkehr.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr David Kroll zur Verfügung, Tel.: +49 30 2332021- 63

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