Umsetzung Artikel 8 EED: Aktuelle Studie zu Energieaudits und Energiemanagementsystemen

Die EU-Kommission hat eine von ihr beauftragte Studie veröffentlicht, die einen Überblick über die nationale Umsetzung des Artikels 8 EED in den EU-Mitgliedstaaten gibt

Diese EU-Studie beschreibt den Status Quo der Umsetzung bis Sommer 2015. Einige Mitgliedstaaten, darunter Spanien, Polen und Belgien, waren zu dieser Zeit noch damit beschäftigt, die EU-Vorgabe in ihre nationale Gesetzgebung zu überführen. Die möglichen Fortschritte dieser Staaten bis zum heutigen Tag werden in der Untersuchung also nicht mehr betrachtet.

Gemäß Art. 8 EED müssen große Unternehmen, die als Nicht-KMU bewertet werden, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen oder alternativ ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einrichten. Das Energieaudit musste erstmalig spätestens am 5. Dezember 2015 durchgeführt worden sein und ist mindestens alle vier Jahre nach dem Vorangegangenen zu wiederholen. Demgegenüber sollen KMU dazu ermutigt werden, sich freiwillig Energieaudits zu unterziehen und die sich daraus ergebenden Empfehlungen zu implementieren.

Die EU-Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung relativ viel Spielraum.  Dieser Gestaltungsfreiraum wurde von den Staaten auch weidlich genutzt, so dass diverse Unterschiede hinsichtlich der nationalen Umsetzungsfristen, KMU-Definitionen, finanziellen Fördermöglichkeiten und nicht zuletzt der Höhe der Bußgelder bei Nichterfüllung bestehen.

Eine frühere, analoge, jedoch kürzere Studie von Eurochambers hatte ebenfalls auf die unterschiedliche Ausgestaltung der nationalen Umsetzungen aufmerksam gemacht.

Die EU-Studie bietet jedoch für KMU eine gute Übersicht über die Herausforderungen und Empfehlungen, die sich aus der Umsetzung von Energieaudits und EnMS ergeben (vergleiche S. 10).

Fragen zum Artikel 8 EED beantwortet Ihnen gerne Frau Teresa Schlüter, Tel: +49 30 2332021-77.

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