Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft

Als Teil des Artikelgesetzes zur Digitalisierung der Energiewende passierte am 08.07.2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den Bundesrat – Verkündet im Bundesgesetzblatt am 02.09.2016

Es hat den Zweck, der schnell voranschreitenden Energiewende Rechnung zu tragen, schwankende Stromeinspeisungen aus erneuerbaren Energien besser in das Energieversorgungssystem zu integrieren und den Aufbau eines intelligenten Stromnetzes zu fördern

Mit dem MsbG werden Regelungen getroffen zum Ausgestalten des Messstellenbetriebs, dem Einbau intelligenter Messsysteme und den dazugehörigen technischen Mindestanforderungen an deren Einsatz.     

Bislang waren Stromerzeuger von EEG-Anlagen für die Messung ihres erzeugten Stroms selbst zuständig. Mit Inkrafttreten des MsbG geht diese Grundzuständigkeit auf den „grundzuständigen“ Messstellenbetreiber, meist den örtlichen Netzbetreiber, über. Es besteht jedoch weiterhin die Option für Anlagenbetreiber von EEG-Anlagen, den Messstellenbetrieb auf einen Dritten (rück-) zu übertragen oder diesen selbst zu realisieren, sofern der einwandfreie Messstellenbetrieb gesichert ist. Die Clearingstelle EEG hat zu diesem Thema eine Handlungsempfehlung für EEG-Anlagen herausgegeben, die Anlagenbetreibern dazu rät, sich bereits im Vorfeld mit dem Netzbetreiber darüber zu verständigen, wer den Messstellenbetrieb zukünftig übernimmt, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.     

Vom verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme sind stufenweise ab 2017 sowohl Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch > 6.000 kWh als auch Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von > 7 kW betroffen. Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW müssen erst ab 2020 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Kosten für den Messstellenbetrieb dieser intelligenten Messsysteme variieren zwischen 100 und 200 € (brutto)/a.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Stromzählern sollen die intelligenten Messsysteme den Stromverbrauch für Endverbraucher transparent machen: Dadurch werden Anreize geschaffen, den persönlichen Energieverbrauch zu senken und im besten Fall nur dann Strom zu verbrauchen, wenn das Angebot im Stromnetz hoch ist. Die intelligenten Messsysteme sollen Stromangebot und -nachfrage in Einklang bringen und so den gesamten Energieverbrauch nachhaltig senken.

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