Energieaudit nach EN 16247-1: Trockenübung für den Gesetzgeber?

Eine großangelegte Markterhebung zu Energiedienstleistungen erhärtet den Verdacht, dass Energieaudits bei Weitem nicht so wirksam sind, wie es die Politik erwartet hatte.

Mit der Energieeffizienzsteigerung um 20% bis 2020 hat sich die Europäische Union ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Eines der wichtigsten Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen wurde gemäß Art. 8 EED das Energieaudit. Entsprechend dem „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) der Bundesregierung wird erwartet, dass aufgrund der Energieauditpflicht bis zum Jahr 2020 über 50 Petajoule (PJ) an Energie eingespart werden.

Das Institut für Energieeffizienz in der Produktion EEP der Universität Stuttgart, das Fraunhofer IPA, die Beuth Hochschule Berlin und der DEnBAG führten zu dem Thema eine Studie durch, die auf 384 vollständigen Datensätzen angeschriebener Energieauditoren basiert. Die nun veröffentlichte erste Auswertung lässt Rückschlüsse auf die Wirksamkeit des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 zu.

Werden die aggregierten Daten der Studie auf die Grundgesamtheit der vom Gesetzgeber angenommenen 50.000 betroffenen Unternehmen hochgerechnet, ergibt sich ein Einsparungsvolumen von maximal 22 PJ bis 2020 – und damit engesparte Energiekosten in Höhe von maximal 250 Mio. €. Zudem gibt es Energieaudits nicht „umsonst“: Das Durchführen der Audits wird bis 2020 hochgerechnet etwa 374 Mio. € kosten. Stellt man diese Zahlen den vom NAPE angestrebten 776 Mio. € an eingesparten Energiekosten gegenüber, scheinen Zweifel berechtigt, ob die Energieauditpflicht „erfolgreich“ umgesetzt wurde, wie es von Seiten des BMWi heißt.

Ähnlich wie beim Emissionshandel scheint auch bei der Energieauditpflicht die Zielerreichung mehr als fraglich. »Die Auditpflicht ist als Tiger abgesprungen – landen wird sie mit Glück als Hauskatze«, stellt Prof. Alexander Sauer, Leiter des EEP, fest. Die Gründe hierfür sind weniger beim Instrument Energieaudit selbst zu suchen, als in der zahnlosen und schleppenden Umsetzung, der es an dem Mut mangelte, den man beim Entwurf der EED noch hatte.
 
Der Wirtschaft konnte die Notwendigkeit der Maßnahme nicht eindrücklich vermittelt werden. Dies verdeutlicht auch die Studie, wenn festgestellt wird, dass nur knapp mehr als die Hälfte der Unternehmen bei der Durchführung des Energieaudits auch Einsparungsziele verfolgten. Ähnlich wie beim Alternativen System (BesAR, SpaEfV), war hier lediglich die gesetzliche Pflicht Triebfeder des „Engagements“.

Aber auch der Markt für Energiedienstleistungen hat seinen Teil beigetragen. Der beispiellose Preisverfall mit Dumpingangeboten hat nicht eben dazu beigetragen, Kunden von der Werthaltigkeit des Energieaudits zu überzeugen. Auf der anderen Seite kann bei einem so niedrigen Preisniveau kaum qualitativ hochwertige Leistung erbracht werden. Dies bemängelt auch die Studie; die Energieauditoren hätten beim Kunden zu viel Zeit in die Datenermittlung und zu wenig in die Identifikation von Maßnahmen investiert.

Fragen zum Thema richten Sie gerne an Herrn Philip Kuhlmann +49 30 2332021-88

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