Sustainability Reporting Standards

Die Global Reporting Initiative (GRI) veröffentlicht demnächst ihre ersten Sustainability Reporting Standards (SRS).

In den vergangenen Monaten wurden die aktuellen GRI G4-Leitlinien, sowie das Umsetzungshandbuch überarbeitet und in modulare, zusammenhängende Reporting Standards umgewandelt. Die Auswirkungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind jedoch relativ gering. Unternehmen, die nach GRI G4 ihre Berichte gestalten, können aufatmen: Inhalte, Konzepte und Disclosures der GRI G4-Leitlinien werden in die Reporting Standards übernommen. Die größten Veränderungen ergeben sich im Bereich Format und Präsentation.
Entsprechend den Angaben der GRI besteht durch das neue Format zukünftig die Möglichkeit, einzelne der insgesamt 36 Reporting Standards unabhängig zu überarbeiten und neue Themen leichter aufzunehmen. Auch findet die GRI klarere Unterscheidungen zwischen Reporting Anforderungen, Empfehlungen und Anleitung. Und darüber hinaus werden ausgewählte Inhalte sprachlich einfacher formuliert, um die Standards benutzerfreundlicher zu gestalten.
Künftig soll es 2 Sets der Reporting Standards geben: die 3 „Universal Standards“, die die Basis der Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden und für alle Unternehmen gleichermaßen anwendbar sind – ähnlich den bisherigen Standardangaben. Das zweite Set, die 33 „Topic Specific Standards“, beinhaltet 6 wirtschaftsbezogene, 8 umweltbezogene und 21 gesellschaftsbezogene Standards, die auf den G4-Aspekten basieren. die Berichtenden wählen daraus diejenigen aus, die zum eigenen Unternehmen passen bzw. für dieses relevant sind.
Die neben den GRI G4-Leitlinien zusätzlich veröffentlichten „Sector Supplements“ bleiben bis auf weiteres in ihrer jetzigen Form bestehen. Auch soll eine umfassende ("comprehensive") oder weniger ausführliche ("core") Berichtsform weiter möglich sein. Die Standards stehen  voraussichtlich ab Mitte Oktober auf der Website der GRI zum Download zur Verfügung und lösen die G4 Leitlinien für veröffentlichte Berichte ab dem 1. Januar 2018 final ab.
Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Frau Susanne Moosmann.

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