DEHSt Emissionshandelsleitfäden überarbeitet

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat am 07. Dezember 2016 ihre bereits vorhandenen Leitfäden im Rahmen des Zuteilungsverfahrens 2013-2020 ergänzt und konkretisiert

Die Aktualisierungen betreffen "Leitfaden Teil 5 – Zuteilungsregeln für neue Marktteilnehmer – Hinweise zur Erstellung des Zuteilungsantrags für Neuanlagen und Kapazitätserweiterungen" und "Leitfaden Teil 6 – Hinweise zur Erstellung der jährlichen Mitteilung zum Betrieb sowie zur Mitteilung von Kapazitätsverringerungen und Betriebseinstellungen“.

Neben zahlreichen redaktionellen Änderungen und ergänzenden Beispielen, wurden im Wesentlichen folgende Inhalte geändert:

  • Im Leitfaden Teil 6 zur Mitteilung zum Betrieb wurden die Kriterien für eine wesentliche Kapazitätsverringerung (Kapitel 4.1), der Begriff der physischen Änderung (Kapitel 4.1.1) sowie die Bestimmung des Datums der Aufnahme des geänderten Betriebs (Kapitel 4.2) überarbeitet.
  • Etwas umfangreicher gestalten sich die Änderungen im Leitfaden Teil 5. So wurden z.B. die Bestimmung des Datums der Aufnahme des Regelbetriebs (Kapitel 6.2.1), das Unterkapitel Bestimmung der Produktionsleistung (6.2.1.1), „physische Änderungen in der Anlage“ (neues Kapitel 7.1.1.1) und „Kriterien für die Wesentlichkeit einer Kapazitätserweiterung“ (neues Kapitel 7.1.1.2) überarbeitet und teilweise umstrukturiert.

Die Aktualisierung für den „Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten für stationäre Anlagen in der 3. Handelsperiode (akt. Stand Februar 2016) soll ebenfalls in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Über Änderungen wie z.B. die Konkretisierungen zur Qualitätssicherung von KEMS, Nachweise für Biomethan, die Änderungen am Formular Management System (FMS) oder Verfahren zur Bewertung der „Langzeitstabilität“ von Förderbandwaagen halten wir Sie selbstverständlich auf dem laufenden.

Darüber hinaus hat die DEHSt am 08.12.2016 unter folgendem Link eine Excel-Datei zur Kalibrierung von Förderbandwaagen veröffentlicht. Die Unsicherheitsbetrachtung betrifft die Parameter Bandgeschwindigkeit und Wägezelle vor und nach der Kalibrierung.  

Weitere Informationen und die aktuelle Version der Leitfäden finden Sie auf der Internetseite der DEHSt.

Inhaltliche Fragen oder Hinweise zu diesem Thema richten Sie bitte an Herrn David Kroll, Tel. +49 30 2332021-63, oder Herrn Maik Kadraba,Tel. +49 30 2332021-64.

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