GUTvernetzt: Neuigkeiten beim Erfahrungsaustausch des Emissionshandels in Berlin

Am 16.11.2016 diskutierten die Teilnehmer des jährlichen GUTcert-Erfahrungsaustauschs im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) die aktuellen Entwicklungen

Der intensive und abwechslungsreich Austausch der Teilnehmer verdeutlichte, dass sich der EU-ETS,  auch im Hinblick auf die kommende 4. Handelsperiode, stetigen weiterentwickelt und trotz bereits etablierter Verfahren weiterhin offene Fragestellungen bestehen. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen der verschiedenen Akteure, z.B. der Deutschen Emissionshandelsstelle oder der Solvay Chemicals GmbH, konnten mögliche Lösungsansätze und potenzielle Risiken in der Emissionsberichterstattung aufgezeigt werden.

Im Vortrag von Herrn Schneider der DEHSt wurde z.B. der neue behördliche Prüfungsansatz zur Sicherstellung der Emissionsberichterstattung erläutert und die damit verbundenen ca. 70 Auskunftsersuchen und 12 Vor-Ort-Prüfungen. Im Fokus standen dabei vor allem besonders emissions- und risikoträchtige Stoffströme sowie kritisch bewertete Überwachungsmethoden. Es ergab sich, dass die Unstimmigkeiten in der Emissionsberichterstattung teilweise daraus resultierten, dass z.B. Datenwege wegen unvollständiger Antworten oder Abweichungen von der beschriebenen Überwachungsmethodik nicht nachvollzogen werden konnten oder die tatsächliche Methodik vom Überwachungsplan abweicht. Für die kommende Berichterstattung sollen weitere Sachverhalte, wie z.B. die Unsicherheitsbeitrag von Mengenbestimmung mittels Förderbandwaagen oder die Qualitätssicherung von Messgeräten im Bereich der kontinuierliche Emissionsmessungen (KEMS) in die nächste Überarbeitung des „Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten für stationäre Anlagen in der 3. Handelsperiode“ (akt. Stand Februar 2016) nochmal konkretisiert werden. Die Aktualisierung soll in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Über Änderungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Ein weiteres wesentliches Diskussionsthema betraf die Novellierung der ETS Richtlinie für die 4. Handelsperiode. So sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass vorhandene Benchmarks aus der 3. Handelsperiode in der 4. Handelsperiode zwei Mal pauschal verschärft werden sollen. D.h. Verschärfung der Benchmarks für 2021 bis 2025 um 15% und von 2025 bis 2030 um 20%. Auch die bisher existierenden Vorschläge für die Änderungen Carbon Leakage-Liste (CL) wurden vorgestellt. Aus den bisherigen Non-CL und CL (bisher 0% und 100 % kostenlose Zuteilungen) eingestuften Zuteilungselementen könnten in Zukunft feiner differenzierte Einstufungen vorgenommen werden (z.B. 30% CL etc.). Einen finalen Stand zur Einstufung der CL-Liste gib es bisher noch nicht.

Weitere inhaltliche Fragen zum Erfahrungsaustausch im Emissionshandel richten Sie bitte an
Herrn David Kroll Tel. +49 30 2332021-63, oder Maik Kadraba Tel. +49 30 2332021-64.

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