25. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum MsbG

Vertreter verschiedener Interessengruppen bezogen erneut Stellung zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dessen Anforderungen an intelligente Messsysteme

Am 05.12.2016 veranstaltete die Clearingstelle EEG mit Experten aus Technik, Energiewirtschaft und Recht ein Fachgespräch zum MsbG. Zuvor hatte die Clearingstelle eine Handlungsempfehlung zum MsbG (GUTcert berichtete am 14.09.2016 darüber) herausgegeben und am 26.10.2016 eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema abgehalten. Trotz dieser Maßnahmen blieb Einiges noch immer ungeklärt.

Nach einer kurzen Einführung seitens Herrn Dr. Lovens referierte Herr Kleemann vom BMWi. Er gab einen Überblick über Anforderungen an die zukünftigen intelligenten Messsysteme (iMSys) und ging auf die Frage ein, ab wann diese eingebaut werden müssen. Fest steht, dass iMSys nicht nur Verbrauch und Einspeisung messen, sondern die Messwerte auch aufbereiten und eine sichere Übermittlung von Daten unter datenschutzrechtlichen Vorgaben gewährleisten sollen. Ein verpflichtender Einbau besteht erst, wenn mind. 3 voneinander unabhängige Unternehmen zertifizierte iMSys am Markt anbieten, und das BSI (Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationstechnik) feststellt, dass diese den Anforderungen entsprechen.

Frau Dr. Mutlak von der Clearingstelle erörterte anschließend das Thema der Grundzuständigkeit. Ohne Übergangsfrist ist mit Inkrafttreten des MsbG am 02.09.2016 die Grundzuständigkeit für die EEG-Messung auf den grundzuständigen Messstellenbetreiber übergegangen – doch für viele stellt sich immer noch die Frage: Wer ist denn grundzuständig? Rechtsfolgen für einen ungeklärten Messstellenbetrieb sind ebenfalls unklar. Auch kann die Messdienstleistung nicht mehr wie zuvor getrennt von dem Messstellenbetrieb durchgeführt werden – der jeweils Zuständige muss nun auch die Datenaufbereitung und -übertragung übernehmen.  

Die Sicht der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde von Herrn Neidert vertreten. Wer als Anlagenbetreiber den grundzuständigen Messstellenbetrieb erstmalig selbst übernehmen möchte, muss zunächst bei der BNetzA kostenpflichtig einen Marktcode beantragen. Weiterhin sollten Vertragsverhältnisse neu geregelt und vereinbart werden – die Bereitstellung von standardisierten Verträgen durch die BNetzA ist für Mitte 2017 geplant. Zur möglichst minimalinvasiven Integration der iMSys in bestehende Marktprozesse, hat die BNetzA seit Anfang 2016 zusammen mit dem BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.) und dem VKU (Verband kommunaler Unternehmen e.V.) ein Interimsmodell erarbeitet.

Herr Wetzel vom Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) ging auf die Herausforderung bei der Messung und Abrechnung komplexer Messstellen ein, wobei besonderer Fokus auf das Einhalten der zeitgleichen Verschiebung von Strommengen (Grundsatz der Zeitgleichheit) und die Schwierigkeit der Differenzwertbildung gelegt wurde.  

Anwendungsfragen der Direktvermarkter wurden durch Herrn Hölder vorgestellt. Da derzeit an vielen Erzeugungsanlagen oft bis zu 5 verschiedene Fernsteuerungssysteme verbaut sind, begrüßen die Direktvermarkter eine generelle Standardisierung in diesem Bereich. Problematisch ist nur, dass es bis dato noch keine Fernwirkeinrichtung gibt, die mit den iMSys kompatibel ist. Fraglich ist zudem, ob die iMSys die Anforderungen hinsichtlich der zukünftigen Stromvermarktung erfüllen können – bereits heute ist eine deutlich höhere zeitliche Auflösung (bis 1 Sek) als die vom iMSys machbare Auflösung (15-Min) notwendig.

Frau Dr. Jung vom SFV stellte die Schwierigkeiten dar, die auf die Solaranlagenbetreiber mit der Umstellung auf iSMsys zukommen. Gerade in dieser Sparte der Stromerzeugung ist die Grundzuständigkeit des Messstellenbetriebs oft unzureichend vertraglich geregelt. In der Nutzung stehen überwiegend private Zähler der Anlagenbetreiber, für die ein wirtschaftlicher Ausgleich bei Umstellung auf iMSys fraglich ist.   

Der BDEW beschloss die Vortragsrunde durch Frau Dr. Pippke und beleuchtete vorhergegangene Fragestellungen aus Sicht der Netzbetreiber.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Clearingstelle , des  BMWi,der BNetzA und dem BDEW. Die Gutcert wird Sie bei weiteren Entwicklungen ebenfalls auf dem Laufenden halten.

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