BAFA ändert Zulassungsanforderungen für Expertenliste

Ab 2017 gelten neue Kriterien für Aufnahme in Expertenliste - Anforderung für das Programm „Energieberatung Mittelstand“ wurden stark angehoben

Zum neuen Jahr hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anforderungen zur Aufnahme in die Energieexpertenliste geändert. Konkret betroffen ist das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“: Statt der bisherigen 16 Unterrichtseinheiten (UE) sind ab sofort 80 UE nachzuweisen. Allerdings gilt die Regelung nur für Neuaufnahmen, bestehende Eintragungen bleiben unberührt.

Eine Ausnahme gibt es für Experten, die bereits in der Kategorie „Energieeffizient bauen und sanieren – Nichtwohngebäude“ gelistet sind. Aufgrund der inhaltlichen Überschneidung gilt ein Großteil der geforderten Fachkenntnisse als bereits nachgewiesen, sodass hier nur noch 16 UE durch Schulungen abgedeckt werden müssen.

Im Detail setzen sich diese 16 UE jeweils zur Hälfte aus bestimmten Themengebieten des überarbeiteten Fortbildungskatalogs zusammen:

  • Block 1 (Rechtliches):
    • 8 UE zu Energieaudits nach DIN EN 16247
  • Block 3/4 (Anlagentechnik, Querschnittstechnologie/ Erneuerbare Energien)
    • 8 UE aus dem Themenkomplex Anlagentechnik, Querschnittstechnologien, erneuerbare Energien bzw. Produktionsprozesstechnik

Diese Anforderungen werden durch den Kurs „Energieauditor nach EN 16247/ISO 50002“ vollständig abgedeckt, der in der GUTcert Akademie vom 8. Bis 12. Mai 2017 stattfindet. Aber auch unsere anderen Schulungen im Bereich Energiemanagement, wie z.B. „Energiebeauftragter/-Auditor“ (für Industrie oder Dienstleister) sowie „Messung und Verifizierung (ISO 50015)“ sind als Fortbildungsnachweise anerkannt und können zur Erfüllung der nötigen Unterrichtseinheiten angerechnet werden.

Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung unter akademie@gut-cert.de +49 30 2332021-21.

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