Änderungen im ISCC System

Neue Regelungen ab Januar 2017 in Kraft

Im Rahmen der diesjährigen Wiederanerkennung von ISCC durch die EU wurden einige Änderungen am ISCC EU System vorgenommen, die bereits im Januar 2017 in Kraft getreten sind. Es folgen die wichtigsten Veränderungen in Kürze:

Allgemein

  • Seit dem 01.02.17 existiert eine neue Version der Nutzungsbedingungen von ISCC. Mit der wichtigsten Änderung wird festgelegt, dass der Systemnutzer verpflichtet ist, Integrity Assessments zu ermöglichen, die entweder unangekündigt sind oder weniger als vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Termin von ISCC bekannt gegeben werden. Von diesen zwei Möglichkeiten wird nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht -  wenn dringender Handlungsbedarf besteht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ISCC Hinweise über schwerwiegende Verstöße gegen ökologische oder soziale Anforderungen erhält oder ein Verdacht auf betrügerisches Verhalten besteht.

Schnittstellen / Landwirte:

  • Teile des landwirtschaftlichen Betriebs, die nicht vollständig mit den „Principles 2-6“ konform sind, haben seit neustem die Möglichkeit, einen Verbesserungsprozess in Gang zu setzen, um vollständige Systemkonformität zu erreichen. Diese Teile des Betriebs können als eigenständige Einheiten betrachtet werden, wenn die nicht konformen Gebiete klar von den konformen trennbar sind und ein entsprechender Entwicklungsplan vorliegt.
  • Nach den neuen ISCC Regularien können Ersterfasser und Sammler Rohstoffe, die bis zu 3 Monate vor der Zertifikatsgültigkeit mit Selbsterklärung geliefert wurden, als nachhaltig annehmen.
  • Wichtig für die Systemteilnehmer ist es, zu bedenken, dass von nun an alle Händler, die mit ISCC-Material handeln, dazu verpflichtet sind, sich selbst zertifizieren zu lassen. Die neue Richtlinie fordert außerdem die Systemnutzer auf, diese Information an betroffene, nicht zertifizierte, Lieferanten weiter zu geben.

Treibhausgas

(Änderungen zur THG-Berechnung sind noch nicht verpflichtend, bis ISCC eine entsprechende Mitteilung veröffentlicht.)

  • Die THG Standardwerte können immer und unabhängig von der Anerkennung der NUTS2 Werte verwendet werden.
  • THG Werte sollen für Trockenmasse mit 0% Wassergehalt errechnet und weitergegeben werden. (0% Wassergehalt soll für alle Materialien angewendet werden, dazu zählen auch raffinierte Öle und Bio-Ethanol)
  • Die Emissionen der Vorstufe (kg CO2eq/ t Input) müssen auf das finale Produkt (kg CO2eq/ t Produkt) umgerechnet werden. Um diese Umrechnung durchzuführen, müssen die Emissionen des Ausgangsstoffs mit dem sog. Feedstock Factor multipliziert werden: Feedstock Faktor = Menge Rohstoff (t), die erforderlich ist um eine Tonne Zwischenproduktes herzustellen.
  • Durch Düngung entstehende Lachgasemissionen sind von nun an nach der IPC Methode zu berechnen.

Alle Änderungen und die Grundsätze des ISCC Systems können in den Systemdokumenten auf der ISCC Website nachgelesen werden. Unter dem Link findet sich auch eine Liste, in der die Änderungen im Vergleich zum Vorjahr konkretisiert werden.
Bei Fragen zum ISCC System oder zu den aktuellen Änderungen helfen wir Ihnen gerne weiter. Peter Behm, Tel.: +49 30 2332021-71.

Zurück