Achter Erfahrungsaustausch zum EEG in Berlin – Nachlese

Was kommt in nächster Zeit auf Betreiber von Biogasanlagen zu?

Diese Frage beantwortete Frau Weyberg vom Fachverband Biogas zunächst mit einem umfassenden Überblick. Ganz oben auf der Liste steht dabei das EEG 2017, auch wenn davon auszugehen ist, dass die meisten Anlagenbetreiber ihre bestehende Festvergütung so lange wie möglich nutzen werden.

Kritikpunkte

Zu kritisierende Punkte in den Ausschreibungen sieht der Fachverband in der mangelnden Unterscheidung der Anlagen nach Größenklassen und Einsatzstoffen sowie der Festlegung des Höchstpreises für die Gebote im Vornherein, denn so wird sich kein freier Markt entwickeln. Auch die steigenden Kosten bei gängigen Substraten und der kontinuierlich absinkende Maisdeckel sollten vor Teilnahme an Ausschreibungen beachtet werden – alternativ könnten Reststoffe zukünftig immer interessanter werden. Für den Fachverband Biogas ist klar: Das EEG 2017 bedarf noch einiger Überarbeitung, um stärkere bzw. lukrativere Anreize für eine Beteiligung an den Ausschreibungen zu schaffen. Trotzdem sollten Betreiber sich bietende Chancen im Wärme- und Mobilitätssektor ergreifen, da ganz ohne Teilnahme an der Ausschreibung Strom bald nur noch zum Marktpreis verkauft werden kann.

Verbesserungen

Vermehrte Havarien an Biomasseanlagen in den letzten Jahren haben die Entwicklung von sicherheitstechnischen Anforderungen und zugehörigen Gesetzen stark vorangetrieben (AwSV, TA Luft, Prüfung nach § 29a BImSchG). Die Unübersichtlichkeit der Gesetze und fehlender funktionierender Vollzug haben bereits zu einem Stau durchzuführender Sicherheitsmaßnahmen geführt, den es nun aufzuholen gilt. Als neuste Arbeitshilfe des Fachverbands Biogas wird dazu aktuell eine Behörden-Checkliste ausgearbeitet, um Betreibern die Zusammenarbeit mit Behörden zu erleichtern.  

Prüfpraxis

Was als unendliche Geschichte bereits 1991 mit Beschluss der EG-Nitrat-Richtlinie begann, wurde nun am 21.04.2017 als neue bundesweit geltende Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Zunächst tritt nur ein Teil der AwSV in Kraft, vollumfänglich wird die Verordnung ab dem 01.08.2017 gelten. Als VawS -Sachverständige wies Frau Dr. Blarr (Umweltgutachterin GUTcert) darauf hin, dass jede Biogasanlage prüfpflichtig ist. Künftige Prüfanforderungen:

  • Dichtheit (sowohl ober- als auch unterirdisch) der Anlagen inklusive Leckage-Erkennung
  • Auffangen von mit Gärresten verunreinigtem Niederschlagswasser
  • Umwallung der Gesamtanlage und
  • Fachbetriebspflicht

Für Biogasanlagen gelten ab Inkrafttreten der AwSV somit dieselben wasserrechtlichen Anforderungen wie für andere gewerbliche Anlagen und Verstöße dagegen können massive wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.

Voten und Stellungnahmen

Frau Richter, Referentin der Clearingstelle EEG, stellte aktuelle Voten und Stellungnahmen vor, unter anderem das Votum 2016/41 zum Beginn des Förderzeitraums der Flexprämie: Mit Mitteilung der erstmaligen Inanspruchnahme an den Netzbetreiber beginnt der Förderzeitraum, auch ohne Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen: So entstehen dem Betreiber bei einer zu frühzeitigen Meldung durchaus Nachteile.

Weitere zu erwähnende Voten sind der Schiedspruch 2016/43 (Nachträgliche Gutachten-Korrekturen zulässig) und die Empfehlung 2016/12 (Anwendungsfragen zu Speichern).

Recht und Gesetz

Herr Prof. Dr. Maslaton von der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft, der auch als Hochschullehrer an der TU Chemnitz Recht der Erneuerbare Energien und Umweltrecht lehrt, vermittelte in gewohnt humoristisch-sarkastischer Art anschaulich unterschiedliche Aspekte des neuen EEG 2017 und Beispiele aus der Rechtsprechung.

dena Biogasregister

Herrn Völler stellte das dena Biogasregister und seine Funktionsweise vor, das sich als Hilfsinstrument gesetzlicher Nachweispflichten, eindeutiger Nachverfolgbarkeit von Mengen (Massenbilanzsystem) und Dokumentation von Biomethanherkunft und -eigenschaften längst am Markt etabliert hat. Durch das EEG 2017 entstehen auch für das dena Biogasregister neue Nachweisanforderungen, die Entwicklung eines internationalen Biomethanhandels spielt jedoch aktuell eine größere Rolle. Um grenzüberschreitend übertragbar zu sein, soll die bisherige Nachweispraxis aus dem Strom- auf das Gasnetz ausgeweitet werden (z.B. RED II).  

Flexibilisierung von Biogas-BHKW

Potenziale und Herausforderungen der Flexibilisierung von Biogas-BHKW verdeutlichte die Präsentation von Herr Welteke-Fabricius der FL(EX)PERTEN – Netzwerk Flexibilisierung. Bislang werden Biogasanlagen bei der Deckung des Strombedarfs als Grundlast eingesetzt, obwohl die Versorgungssicherheit flexible Erzeuger benötigt, wenn Sonne und Wind fehlen. Herr Welteke-Fabricius appellierte daher an die Biogas-Branche, diese machbare Flexibilität jetzt auch in die Tat umzusetzen und beim Leistungszubau zur Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie nicht nur den notwendigen, sondern den maximalen Ausbau durchzuführen. Damit stellen die Betreiber bereits jetzt die Weichen für eine Teilnahme an den Ausschreibungen mit einem leistungsstarken, flexiblen und vor allem durch die bezogene Flexibilitätsprämie amortisierten, BHKW. Zudem ist der mögliche flexible Zubau in Höhe von 1.350 MW noch lange nicht ausgereizt – bis jetzt sind erst 300 MW dieses Deckels ausgelastet.

Der diesjährige GUTcert Erfahrungsaustausch für die Biogas-Branche stellte erneut das fundierte, sich gegenseitig gut ergänzende Fachwissen aller teilnehmenden Referenten unter Beweis und ist als Wissensnetzwerk erstarkt. Dafür bedanken wir uns herzlich bei allen Teilnehmern und Referenten, ohne die diese Entwicklung nicht möglich gewesen wäre.

Fragen zum Thema EEG beantwortet Ihnen gerne Herr Thomas Gebhardt, Tel: +49 30 2332021-43.

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