Änderungen zum Energie- und Stromsteuergesetz

Die Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes sollen am 1.1.2018 in Kraft treten

Das Energiesteuergesetz und das Stromsteuergesetz unterliegen zurzeit vielfältigen Änderungen. So sollen die Steuerbegünstigungen für komprimiertes Erdgas (CNG), verflüssigtes Erdgas (LNG) bzw. Flüssiggas (LPG) zwar über 2018 hinaus fortbestehen, jedoch in modifizierter Form.

  • Erdgas (CNG/LNG): geplant ist eine 8-jährige Verlängerung bis Ende 2026, erst ab 2024 ist ein Abschmelzen der Steuerbegünstigung vorgesehen.
  • Flüssiggas (LPG): 4-jährige Verlängerung bis Ende 2022, allerdings werden die Steuerbegünstigen jährlich um 20% abgeschmolzen. Ab 2023 ist dann der reguläre Steuersatz zu zahlen.

Die meisten Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuergesetz sind staatliche Beihilfen im Sinne des Art. 107 ff. AEU-Vertrag. Deshalb müssen diese besonderen Anforderungen genüge tun, insbesondere der neugefassten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Dafür sind strikte Bedingungen einzuhalten, die als nationales Recht im Rahmen der Änderungen mit aufgenommen werden. Auch das Verbot der Kumulierung von Beihilfen wurde übernommen.

Weitere Änderungen:

  • keine Auszahlung staatlicher Beihilfen, solange noch offene Rückforderungen bestehen
  • weiterhin mögliche Steuerentlastung trotz Zahlungsausfall
  • einheitliche Definition des Begriffs “Staatliche Beihilfen“ im Energie- und im Stromsteuergesetz
  • Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch bei der Stromerzeugung
  • teilweise bzw. vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (KWK-Anlagen)
  • erweiterte Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr und für die Land- und Forstwirtschaft

In Teilen ist eine Verfahrensvereinfachung bzw. der Abbau von Bürokratie angedacht. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 31.5.2017, BT-Drs. 18/12580

Eine Systematische Darstellung aller wesentlichen Änderungen in der Praxis erhalten Sie in unserem Intensivlehrgang „Rechtskataster EnMS in der Unternehmenspraxis“ der in Kooperation mit Becker Büttner Held – BBH durchgeführt wird.

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Frau Christiane Helbig, Tel.: +49 30 2332021-54

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