Krankenhäuser müssen Informationssicherheitsmanagement nachweisen

Der Branchenarbeitskreis der Gesundheitsversorgung hat eine Handlungsempfehlung zur Verbesserung der Informationssicherheit speziell für Kliniken herausgegeben

Krankenhäuser mit 30.000 stationären Fällen pro Jahr gelten als „Kritische Infrastruktur“ und fallen somit unter die KRITIS Verordnung. Das bedeutet, dass sie dem Bundesamt für Informationstechnik (BSI) nachweisen, dass sie über ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagementsystem verfügen.

Dieser Nachweis kann durch eine ISO 27001 Zertifizierung erbracht werden. Die ISO 27001 ist der international anerkannte Standard für Informationssicherheit und bietet einen umfassenden Rahmen, um Maßnahmen zum Schutz der hochsensiblen IT-Systeme in Krankenhäusern zu implementieren.

Fragen zum Thema ISO/IEC 27001 beantwortet Ihnen gerne Herr Marcel Däfler, Tel.: +49 30 2332021-79

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