Leitlinien zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen

Am 05. Juli 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission Leitlinien und Methoden zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen auch in deutscher Sprache

Dieses 20-seitige Arbeitspapier soll „Unternehmen helfen, hochwertige, relevante, zweckdienliche und besser vergleichbare nichtfinanzielle (umweltbezogene, soziale und die Unternehmensführung betreffende) Informationen so offenzulegen, dass eine stabile und nachhaltige Wachstums- und Beschäftigungsentwicklung gefördert und für Transparenz gegenüber Interessenträgern gesorgt wird. […] Die Leitlinien wurden formuliert, um Unternehmen dabei zu unterstützen, relevante, zweckdienliche und präzise nichtfinanzielle Erklärungen abzugeben, die den Vorgaben der Richtlinie entsprechen. Es wurde großer Wert darauf gelegt, unnötigen Verwaltungsaufwand, das Abfassen von Standarderklärungen oder das reine Ausfüllen von Formularen zu vermeiden.“

Bei der Ausarbeitung der Leitlinien wurden nationale, EU-basierte und internationale Rahmenwerke untersucht. Beschriebene Grundsätze und Inhalte stützen sich auf folgende Rahmenwerke (Auswahl):

  • CDP (ehemals Carbon Disclosure Project)
  • Climate Disclosure Standards Board
  • OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten, einschließlich ihrer Anhänge
  • das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und die zugehörigen sektorspezifischen Referenzdokumente
  • wichtigsten Leistungsindikatoren für ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Governance) der Europäischen Union
  • Global Reporting Initiative (GRI)
  • Leitsätze der FAO und der OECD für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten
  • Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für multinationale Unternehmen
  • ISO 26000
  • internationale Rahmen für die integrierte Berichterstattung <IR>
  • Leitlinien zum Umweltfußabdruck von Produkten und Organisationen (PCF und CCF)
  • Rat für Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (SASB)
  • Nachhaltigkeitskodex des deutschen Rats für nachhaltige Entwicklung (DNK)
  • Trilaterale Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik
  • Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen (VN)

Die Leitlinien gehen auf die wichtigsten Grundsätze und die geforderten Inhalte der Richtlinie ein und beschreiben in zahlreichen Beispielen, wie die Anforderungen umgesetzt werden könnten.

Zu Ihrer umfassenden Information lesen Sie gerne das komplette Dokument mit den Leitlinien.

Weitere Fragen beantworten Ihnen gern Frau Yulia Felker und Frau Susanne Moosmann, Tel: +49 30 2332021-82.

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