EU-MRV – Zulassung von Verifizierungsstellen im IMO-DCS

Die Deadline für die Abgabe der Monitoringpläne am 31.08.2017 rückt näher

Schifffahrtsunternehmen sind jedoch aktuell noch einigermaßen verunsichert bezüglich der Wahl der passenden Verifizierungsstelle, da noch nicht abschließend geklärt wurde, ob eine Akkreditierung im EU-MRV auch zur Überprüfung der IMO-DCS ab 2019 berechtigt.

Die Prüfungsregularien für das EU-MRV stehen seit einiger Zeit fest. Unabhängige Verifizierer, die von nationalen Akkreditierungsstellen (in Deutschland DAkkS) nach ISO 14065 mit entsprechenden Ergänzungen durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/757 zugelassen wurden, dürfen Monitoringpläne und nachfolgende Emissionsberichte im EU-MRV prüfen und verifizieren. Die akkreditierten Stellen fungieren hier als Prüf- bzw. Verifizierungsstellen und stellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus.

Beim IMO-DCS steht der genaue Ablauf der Verifizierung für die Data-Collection-Reports noch nicht fest. Im Rahmen der siebzigsten MEPC Sitzung zum “Data collection system for fuel oil consumption of ships” wurde in einem ersten Schritt festgelegt, dass grundsätzlich die einzelnen Flaggenstaaten für die Verifizierung der Data-Collection-Reports zuständig sind (s. Resolution MEPC.278 (70), Regulation 22A Absatz 7). Aufgabe wird sein, die IMO-Emissionsberichte zu prüfen und an die IMO weiterzuleiten.

Ob und wie die Flaggenstaatsbehörden im Einzelnen zu prüfen haben und ob sie sich einen oder mehrere Verifizierer dafür ins Boot holen können, wird voraussichtlich in den Guidelines festgelegt werden. Diese werden von den IMO-Gremien jedoch erst noch erstellt.  Und laut Aussage des BMVI ist mit einer Veröffentlichung vor dem 31.08.2017, der Frist im EU-MRV für die Monitoringpläne nicht zu rechnen.

Fest steht jedoch, dass eine mit der Verifizierung von IMO-Emissionsberichten beauftragte Organisation von der IMO anerkannte „Recognized Organization“ (RO) sein muss, die die in MEPC. 210 (63) festgelegten Voraussetzungen erfüllt.

Inwieweit auch die nach ISO 14065 für das EU-MRV zugelassenen Verifizierungsstellen zur Prüfung im IMO-DCS zugelassen werden, steht noch nicht fest.

Die GUTcert steht auch weiterhin in intensivem Austausch mit dem BMVI und der DAkkS und wird Sie zeitnah über weitere Entwicklungen informieren.

Inhaltliche Fragen oder Hinweise zu diesem Thema richten Sie bitte an Herrn David Kroll Tel. +49 30 2332021-63, oder Herrn Thilo Merz Tel. +49 30 2332021-66.

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