Getrennthaltungsquote nach Gewerbeabfallverordnung

GUTcert Sachverständige prüfen und bestätigen Nachweise zur 90%-Getrennthaltungsquote.

Seit 1. August 2017 ist eine neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Diese fordert von Abfallerzeugern, die eine Getrenntsammlungsquote von mindestens 90% erreichen, diese durch einen Sachverständigen bestätigen zu lassen. Wird eine solche Bestätigung vorgelegt, entfällt für den Abfallerzeuger die Pflicht zur Zuführung der Abfälle in eine Vorbehandlungsanlage nach § 4 Abs. 1.

Die Prüfung des Nachweises durch einen zugelassenen Sachverständigen ist bis zum 31. März des Folgejahres durchzuführen, der Nachweis auf Verlangen der zuständigen Behörde zu übergeben.

In 2017 ist einmalig nicht das Kalenderjahr zu prüfen, sondern die Monate Mai, Juni und Juli vor Inkrafttreten der Verordnung. Der Nachweis hierzu war bei der Behörde bis zum 1. September 2017 einzureichen.

Die GUTcert verfügt über qualifizierte Sachverständig zur Prüfung des notwendigen Nachweises. Sprechen Sie uns gerne an!

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Markus Altenburg, Tel.: +49 30 2332021-48

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