EU-Datenschutzgrundverordnung: Frist beachten!

Praxisvortrag zu Auswirkungen der EU-DSGVO auf unserer GUTcert Neujahrstagung

Am 25. Mai 2018 tritt die neu EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, die für einen verbesserten Schutz personenbezogener Daten sorgen soll. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten, drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro, beziehungsweise in Höhe von 4 Prozent ihres gesamten weltweiten Jahresumsatzes.

Doch was genau fordert die DSGVO? Wie ist mit personenbezogenen Daten umzugehen, welche Daten sind zu löschen und welche dürfen weiterverarbeitet werden? Der Praxisvortrag führt in das Thema ein und stellt wichtige Änderungen vor. Der Referent Hubert Rogge ist als Stabsstelle verantwortlich für Datenschutz und EDV in der IB Berlin-Brandenburg GmbH, einer gemeinnützigen Gesellschaft der Unternehmensgruppe Internationaler Bund.

Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf Aspekte gelegt, die für Bildungsträger relevant sind, also vor allem der Umgang mit personenbezogenen Daten von Teilnehmern der Maßnahmen. Zudem soll es aber auch Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch geben, die Teilnehmer der Tagung können sich zu Fragen austauschen, gemeinsame Probleme thematisieren oder Best-Practice-Beispiele vorstellen.

Auf unserer Website können Sie sich für unsere Neujahrstagung am 19.01.2018 direkt anmelden und erfahren mehr zu Programm und Referenten.

Des Weiteren bietet unsere GUTcert Akademie verschiedene Seminare zum Thema Informations-Sicherheit an und hat ab 2018 die Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten neu im Programm. Termine werden zeitnah auf unserer Homepage veröffentlicht. Reservieren Sie sich jetzt schon einen Platz unter akademie@gut-cert.de

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