Neues EMAS-Nutzerhandbuch veröffentlicht!

Nach Anpassung der Anhange I-III der EMAS-Verordnung wurde nun auch das EMAS-Nutzerhandbuch geändert und im Amtsblatt von der Europäischen Union veröffentlicht

Das EMAS-Nutzerhandbuch (EMAS User’s Guide) enthält Ratschläge und Beispiele für Organisationen, die ein Umweltmanagement nach EMAS einführen wollen. Es beschreibt die wichtigsten Elemente des Systems und fördert eine einheitliche Anwendung der EMAS-Verordnung in den Mitgliedstaaten. Abgesehen von den Änderungen, die bereits mit der Umstellung der ISO 14001 auf die neue Normrevision einhergehen, sind im geänderten Handbuch (Commission Decision (EU) 2017/2285) die Regelungen zum Umgang mit den branchenspezifischen Referenzdokumenten (1.2) und zum Stichprobenverfahren für Organisationen mit vielen ähnlichen Standorten (2.4.3) neu.

Referenzdokumente

Die Europäische Union hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten und weiteren Stakeholdern branchenspezifische Referenzdokumente erarbeitet. Das geänderte Nutzerhandbuch konkretisiert, wie diese angewendet werden sollen. Die Dokumente sollen im Rahmen der Umweltbetriebsprüfung und in der Vorbereitung der Umwelterklärung berücksichtigt werden. Referenzdokumente gibt es unter anderem für die Branchen Handel, Tourismus und Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung, weitere Branchen sind in Bearbeitung.

Stichprobenverfahren

Das Verfahren erlaubt das stichprobenartige Begutachten von Organisationen mit vielen ähnlichen Standorten in ausgewählten Branchen des Dienstleistungs- und Verwaltungssektors mit geringen Umweltauswirkungen (Tabelle 9, EMAS-Nutzerhandbuch). Werden die Voraussetzungen laut Nutzerhandbuch erfüllt, können in Absprache mit der Umweltgutachterin oder dem Umweltgutachter vergleichbare Standorte gruppiert werden. Aus der Gruppierung wird dann nur eine Stichprobe begutachtet. Die Anzahl der Standorte für eine stichprobenartige Begutachtung errechnet sich aus der Wurzel der Anzahl der Standorte einer Gruppe mal zwei. Die Managementsystemzentrale muss dabei sicherstellen, dass alle EMAS-Anforderungen an den Standorten eingehalten werden.

Für bestimmte weitere Branchen (Tabelle 10, EMAS-Nutzerhandbuch) gibt es die Möglichkeit, ein Stichprobenverfahren im Rahmen von Pilotprojekten durchzuführen.

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Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Frau Maria Venus, Tel.: +49 30 2332021-69 und Frau Sindy Prommnitz, Tel.: +49 30 2332021-45.

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