Emissionshandel: Änderungen in der 4. Zuteilungsperiode 2021-2030

Einigung auf die vorläufigen neuen Regeln für 4. Zuteilungsperiode 2021-2030 ist erfolgt

Nach 6 Sitzungsterminen einigte sich am 8. November das „Trilog“, bestehend aus Europäischer Kommission (KOM), Europäischem Parlament (EP) und Rat der EU (Rat)Kommission, auf die vorläufigen neuen Regeln für die 4. Zuteilungsperiode 2021-2030.

Als nächsten Schritt wird nun das Plenum des Europäischen Parlaments zustimmen und der Rat die eventuellen Änderungen annehmen. Anschließend werden die europäischen Emissionshandelsrichtlinien in nationale umgesetzt. Dies wird bis 2019 erwartet.

Preisstabilisierung

Schwerpunkt in der 4. Handelsperiode soll auf einer Preisstabilisierung der Zertifikate auf höherem Niveau durch Verknappung der Zertifikatsmenge liegen. Gleichzeitig soll aber die energieintensive Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht (carbon leakage) geschützt werden.

Um dies zu gewährleisten, soll der lineare Reduktionsfaktor (LRF) jährlich von derzeit 1,74% auf 2,2% erhöht werden. Die Marktstabilitätsreserve (MSR), die schon 2019 eingeführt wird, soll durch zwei Maßnahmen den Überschuss an Zertifikaten verringern:

  • Zertifikate, die in der MSR „geparkt“ werden, sollen bis 2023 von 12% auf 24% der sich insgesamt im Umlauf befindlichen Zertifikate verdoppelt werden.
  • Ab 2023 können Zertifikate, die eigentlich aus der MSR in den Markt zurückgegeben werden sollen, gelöscht werden. Das bedeutet, dass Zertifikate, die in den Vorjahren nicht versteigert wurden, vollständig gelöscht werden und dem Markt nicht mehr zu Verfügung stehen.

Zuteilung

Das Gros der Zuteilung soll durch Versteigerung an die Stromerzeuger gehen (57%). Die Industrie soll 43% der Gesamtmenge an Zertifikaten als kostenfreie Zuteilung bekommen. Die kostenlose Zuteilung wird wie in den letzten Zuteilungsperioden auf Grundlage von sog. Benchmarks erfolgen. Die Benchmarks werden entsprechend dem technologischen Fortschritt der jeweiligen Sektoren in zwei Zeiträumen 2021-2025 sowie 2016-2030 pauschal um mindestens 0,2% und maximal um 1,6% pro Jahr angepasst. Grundlage der Anpassung bildet die Leistung der effizientesten 10% des Anlagenparks. An der Zuordnung zu den Benchmarks wird sich voraussichtlich nichts ändern.

Carbon leakage / kostenfreie Zuteilung

Zum Schutz vor carbon leakage sollen die betroffenen Sektoren grundsätzlich eine kostenfreie Zuteilung erhalten. Wer dazu gehört, soll bis Ende 2019 durch einen delegierten Rechtsakt festgelegt werden. Weiterhin ist für stromintensive Industrien die Möglichkeit der Beihilfe durch Strompreiskompensation geplant. Das Ausgestalten des „indirekte carbon Leakage“ wird weitgehend in den Händen der einzelnen Mitgliedsstaaten liegen.

Die Zuteilung wird in der 4. Handelsperiode flexibler an die reale Produktionsmenge angepasst. So soll nicht wie bisher nur bei einer Verringerung der Produktionsmenge die Zuteilung angepasst werden, sondern auch bei einer Erhöhung ohne physische Änderung. Dazu soll in regelmäßigen Intervallen die Zuteilung den Gegebenheiten angepasst werden, wenn sich die Produktionsmenge innerhalb von zwei Jahren um mehr als 15% verändert hat.

Neuerungen

Mitgliedsstaaten werden nach der neuen Regelung zukünftig die Möglichkeit haben, Emissionszertifikate aus ihrem Versteigerungsbudget löschen zu können. Dies ist dann sinnvoll, wenn Kraftwerke stillgelegt werden. Bislang wurden diese frei werdenden Zertifikate europaweit neu vergeben. In der 4. Handelsperiode sollen Einzelstaaten die Möglichkeit bekommen, die frei werdenden Zertifikate aus ihrem Versteigerungsbudget zu löschen, um eigene nationale Klimaschutzziele zu erreichen.

Des Weiteren sollen Zertifikate ab der 4. Handelsperiode ihre Gültigkeit nicht mehr verlieren können. Die Regelungen zum sog „banking“ werden damit abgeschafft.

Ausscheiden aus dem Emissionshandelssystem

Wie bereits in der 3. Handelsperiode soll es weiterhin für Kleinemittenten die Möglichkeit geben, aus dem Emissionshandelssystem auszuscheiden. Zusätzlich kommt hinzu, dass Anlagen mit Jahresemissionen von unter 2.500 Tonnen CO2 oder mit weniger als 300 Betriebsstunden für ein Jahr aussetzen können.

Die genauen Regelungen können sich noch im Rahmen der Abschließenden Einigung zwischen den Parteien des Trilogs ändern. Wir werden Sie aber weiterhin mit allen Neuigkeiten zur 4. Handelsperiode auf dem Laufenden halten.

Fragen zum Thema beantworten Ihnen gerne Herr David Kroll, Tel.: +49 30 2332021-63, und Herr Maik Kadraba,Tel.: +49 30 2332021-64.

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