Compliance-Management nicht nur Instrument sondern auch Absicherung

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs besagt, dass ein effektives Compliance-Managementsystem Unternehmen dabei helfen kann, im Falle eines Gesetzverstoßes Strafen und Geldbußen zu verringern

Behörden gehen immer mehr dazu über, Erlasse und Gesetzesänderungen verstärkt zu prüfen. So  hat der staatliche Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (NRW) zwischen Juni und Dezember 2017 landesweit Überprüfungen in über 500 Unternehmen durchgeführt. Dabei wurden sowohl Fachmärkte für Autozubehör, Schnäppchenmärkte, Tankstellen, Kaufhäuser, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Apotheken und Baumärkte sowie Großhändler kontrolliert.

Bei diesen Untersuchungen wurden Lacke und Farben, Putz-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Lufterfrischer, Bremsflüssigkeiten, Spachtelmassen und weitere Produkte entdeckt, die nicht den vorgeschriebenen Kennzeichnungs-
pflichten entsprechen – insgesamt sind die Behörden auf mehr als 14.000 nicht mehr verkehrsfähige Produkte gestoßen, die schließlich beschlagnahmt wurden.

Hintergrund: Übergangsfrist ist abgelaufen

Nach einer Übergangsfrist zum Verkauf alter Lagerbestände dürfen bereits seit dem 1. Juni 2017 europaweit keine Produkte mehr verkauft werden, die nicht den Kennzeichnungsvorgaben entsprechend CLP-Verordnung entsprechen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen).

Dementsprechend müssen Gefahrenpiktogramme und Sicherheitshinweise auf allen relevanten Verpackungen den neuen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Die alten Gefahrensymbole mit einem orangefarbenen Quadrat im Hintergrund sind durch ein rautenförmiges Piktogramm mit rotem Rahmen zu ersetzen. Auch die Einstufung der Stoffe  ist noch einmal zu überprüfen. Denn im Vergleich zu vorher sind Gefahrenangaben umfassender geworden. Deutlich mehr Stoffe sind kennzeichnungspflichtig, so z.B. auch Wasch- und Geschirrspülmittel.

Mildernde Umstände durch Compliance-Managementsysteme

Nicht nur bei Missachtung von Umwelterlassen, sondern bei Gesetzesverstößen jeglicher Art (hier z.B. auch Bestechung) kann nicht nur der einzelne Mitarbeiter belangt werden, sondern auch das Unternehmen muss mit zum Teil empfindlichen Strafen rechnen.  Richter des Bundesgerichtshofs haben in einem beispielhaften Urteil (Urteil v. 09.05.2017, Az. 1 StR 265/16) entschieden, dass die Höhe dieser Strafe u.a. auch von der Ausgestaltung eines Compliance-Managementsystems (CMS) abhängig gemacht werden kann: Um Verstöße möglichst zu verhindern, ist die Geschäftsführung eines jeden Unternehmens dazu verpflichtet, ein effektives CMS einzurichten, das dem Risikoprofil des Unternehmens entspricht.

Kommt es nun trotz einer solchen Maßnahme zu Rechtsverletzungen oder bestehen konkrete Anhaltspunkte hierfür, muss das Unternehmen den Sachverhalt aufklären, das Fehlverhalten abstellen und die bisherige Compliance-Organisation auf Defizite überprüfen. Diese müssen nachgebessert werden und es muss sichergestellt werden,  dass sich ähnliche Verstöße nicht wiederholen.

Rechtskataster als Instrument zur Compliance

Grundgerüst eines jeden CMS bildet ein Rechtskataster – eine umfangreiche Auflistung aller rechtlichen und anderen Verpflichtungen, mit denen sich das jeweilige Unternehmen auseinandersetzen muss. Dieses ist auch im Rahmen eines Managementsystems nach den geltenden Normen (wie z.B. ISO 14001:2015, ISO 50001:2011, ISO 27001:2015, OHSAS 18001:2008) gefordert.

Wichtig hierbei ist es, einen funktionierenden Prozess im Unternehmen zu implementieren. Die Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmen zwar ein Rechtskataster besitzen, in der Praxis jedoch viele Aspekte vernachlässigen – etwa Verantwortlichkeiten, Kommunikationswege und Wirksamkeitsprüfung. Dieser Umstand kann dazu führen, dass Unternehmen ihre Compliance gefährden und sich, ohne es zu bemerken, strafbar machen.

Wie man ein Rechtskataster aufbaut, dabei sämtliche Einflussfaktoren berücksichtigt, es umsetzt und im Unternehmen am besten lebt, zeigen wir Ihnen gern in unserem speziell dafür ausgelegten Seminar "Das Rechtskataster - ein universelles Werkzeug zur Sicherung der Compliance". Hilfreiche Grundlagen liefert auch der Kurs “Beauftragter für integrierte Managementsysteme“.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Frau Sindy Prommnitz Tel.: +49 30 2332021-45

Zurück