Carbon-Leakage-Risiko in der vierten Handelsperiode (2021-2030) des EU-ETS

Mit der Revision des Emissionshandels in der vierten Handelsperiode gehen auch für die Carbon-Leakage gefährdeten Anlagen einige Änderungen einher

Zunächst werden Sektoren bzw. Anlagen, die Carbon-Leakage gefährdet sind, weiterhin nach 2021 mit 100% frei zugeteilten Zertifikaten unterstützt. Die am wenigsten gefährdeten bekommen 30% frei zugeteilt. Die freie Zuteilung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren entschieden anstatt wie bisher für acht Jahre, weiterhin auf Basis der 10% der effizientesten Anlagen als Benchmark. Dabei wird der Benchmark in der vierten Handelsperiode zwei Mal erstellt: für die  Zeiträume 2021-2025 und 2026-2030, um technische Fortschritte zu berücksichtigen.

Da es unterschiedliche Fortschritte und Verbesserungspotentiale in Anlagen gibt, wurde entschieden, dass ein sektorübergreifender Korrekturfaktor vermieden werden sollte. Dies soll ermöglicht werden durch einen „Puffer“ mit freien Zuteilungen (450 Mio. Zertifikate; 3% vom CAP). Wird der „Puffer“ nicht verbraucht, wird er dem Modernisierungsfond oder dem Auktionsvolumen hinzugefügt.
War es noch bis 2020 üblich, dass es drei Kategorien gab, in denen die Carbon-Leakage-Indikatoren bemessen wurden, wird es ab 2020 nur noch eine Kategorie geben.

Das Prinzip der Beurteilung ab 2021 besteht aus dem Produkt der Handelsintensität mit Drittstaaten (Import + Export) und der CO2-Intensität (in CO2,kg /Bruttowertschöpfung (€)), die ≥ 0,2 betragen muss. Zudem werden die frei zugeteilten Zertifikate anders berechnet.

Tabelle 1: Vergleich der Berechnungen 3. und 4. Handelsperiode des EU-ETS

Die jetzige Carbon-Leakage Liste ist noch bis 2020 gültig. Denn durch die neue Berechnung des CL-Risikos wird die Liste gefährdeter industrieller Sektoren von 177 auf 50 gekürzt, die nach einer Hochrechnung weiterhin für 90% der Emissionen verantwortlich sein werden.

Eine „qualitative“ Beurteilung (NACE-4 level) ist möglich, wenn:

  • das Produkt aus Emissionsintensität und Handelsintensität zwischen 0,15 und 0,2 liegt (Kriterium A)
  • die Emissionsintensität 1,5 überschreitet (direkte Emissionen + indirekte Emissionen/Bruttowertschöpfung; Kriterium B)
  • es sich um Benchmark-Werte auf raffineriebezogene Produkte handelt (Kriterium C).

Die Bewerbung für Kriterium A bis C kann spätestens drei Monate nach der vorläufigen Veröffentlichung der CL-Liste durch die EU-Kommission eingereicht werden. Es ist angebracht, mindestens eine Bewerbung pro berechtigtem (Unter-)Sektor einzureichen. Bewerbungen über Verbände sind möglich.

Die Bewerbung muss mindestens den 4-digit code (NACE-Code) und die Aktivitäten erhalten. Es sollten die Anlagen aufgelistet sein, die für den EU-ETS relevant sind. Die Daten sollen sich auf den Zeitraum von 2014 bis 2016 beziehen und von einer unabhängigen Stelle auf Vollständigkeit und Genauigkeit validiert werden. Die GUTcert steht hierfür als erfahrene Zertifizierungs- und Verifizierungsstelle zur Verfügung.

Bei positivem Verifizierungsergebnis kann eine Betrachtung durch die EU-Kommission gewährleistet werden. Die qualitative Bewertung wird direkt an die EU-Kommission übermittelt.

Eine „zerstreute“ Beurteilung (PRODCOM-level) ist möglich:

  • bei Sektoren mit einer Emissionsintensität größer 1,5 (Kriterium B) oder Sektoren mit Benchmarks für Raffinerieprodukte (Kriterium C)
  • wenn die Emissionsintensität über 0,2 auf PRODCOM-Level liegt
  • bei Sektoren, die in der 3. EU-ETS Handelsperiode auf 6-digit oder 8-digit-Level in der CL-Liste stehen; wichtig hierbei ist die Bewerbung beim zugehörigen EU-Mitgliedsstaat, bevor die finale Entscheidung bzw. Bestätigung von der EU-Kommission vorgenommen wird. (Kriterium D)

Nur PRODCOM-Codes, die auch die NACE-4-digit Codes abdecken, können bewertet werden. Dabei kann der Sektor selbst entscheiden, ob die Bewertung auf NACE-Ebene oder PRODCOM-Ebene erfolgen soll. Der Antrag (für Kriterium D) muss bis zum 30.06.2018 gestellt werden. Für die unter Kriterium B und C fallenden Sektoren gelten die gleichen Regeln wie bei einer qualitativen Bewertung (drei Monate nach der vorläufigen Veröffentlichung der CL-Liste für die 4. HP).

Alle Berechnungen, Daten und Methoden müssen nachgewiesen und dokumentiert werden (Kritertium B und C: die letzten drei Jahre; Kriterium D: die letzten fünf Jahre). Die getroffene Einschätzung muss unabhängig und kompetent verifiziert sein.

Diese Beurteilung (für Kriterium A bis D) ist nur durch eine unabhängiges Stelle wie die GUTcert verifizierbar. Wir sind durch die DAkkS akkreditiert verfügen über eine große Expertise aus dem Verifizieren von Emissionsberichten.

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Herrn David Kroll, Tel.: +49 30 2332021-63.

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