EEG-Exzellenznetzwerk 2018

Nach dem erfolgreichen Abschluss der EEG-Saison 2017/2018 laufen die Vorbereitungen für den GUTcert Erfahrungsaustausch der Biogasbranche auf Hochtouren

Für alle, die von der EEG-Saison auf Trab gehalten wurden, ist das Aufatmen nach dem 28.02.2018 groß – eine weitere Nachweisperiode unter dem EEG 2017 ist geschafft. Für immer mehr Betreiber besonders älterer Anlagen wird die Frage „Wie geht es ohne bzw. nach dem EEG weiter?“ jedoch immer drängender. Gleichzeitig wächst das Bestreben, den verbleibenden Förderzeitraum möglichst gut und vollumfassend zu nutzen.

Folgende Möglichkeiten bieten sich an, um die restliche Förderdauer des EEG sinnvoll zu nutzen:

  1. Zusätzliche Boni
    Die Übergangsbestimmungen des EEG machen es für Bestandsanlagen möglich, ihr Bonussystem durch die Inanspruchnahme zusätzlicher Boni weiter zu optimieren. So kann z.B. mit Einführen eines Trockenfermentationsverfahrens der Technologie-Bonus in Anspruch genommen werden (gleichzeitige Inanspruchnahme des Gülle-Bonus möglich) oder unter bestimmten Umständen der Formaldehyd-Bonus generiert werden.
  2. Aufnahme bzw. Ausbau Wärmenutzung
    Wer entweder noch gar keine Wärmenutzung an seiner Anlage installiert hat oder ‚nur‘ den KWK-Bonus nach EEG 2004 (2 Cent) erhält, sollte seine Entwicklungschancen in dieser Hinsicht genau prüfen. Aktuell werden zur Inanspruchnahme des KWK-Bonus nach EEG 2009 vermehrt Trocknungsanlagen zur Aufbereitung von Gärresten installiert (zusätzlicher Vorteil der Volumenverringerung des Gärrestes hinsichtlich der vorgeschriebenen Lagerungspflicht).
  3. Erlangung Neuanlagenstatus
    Eine weitere Möglichkeit bietet sich für Betreiber von Biogasanlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb gegangen sind. Wurden solche Anlagen bis zum 31.12.2008 modernisiert und wurden dabei mehr als 50% der Neuerstellungskosten investiert, kann mit einem Gutachten zur Laufzeitverlängerung durch Modernisierung nach EEG 2004 ein neues Inbetriebnahmedatum erwirkt werden (siehe auch Newsletterartikel der GUTcert vom 13.10.2016).
  4. Flexibilisierung
    Mit dem EEG 2012 wurde die Flexibilitätsprämie eingeführt und durch das EEG 2014 auf 1.350 MW Zubau gedeckelt (bisher ca. 570 MW umgesetzt, Stand 01/2018 BNetzA). Anlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014 können diese Prämie geltend machen, damit meist die notwendigen Investitionen finanzieren und zudem die Voraussetzung für eine zukünftige Teilnahme an den Ausschreibungen schaffen.

Die nächste Möglichkeit, um Ihre persönlichen Fragen zu diesen und anderen Themen zu stellen und fachliche Diskussionen mit versierten Vertretern der EEG-Branche zu führen, bietet Ihnen die GUTcert mit dem ‚Exzellenznetzwerk EEG - Erneuerbare Energien aus Biomasse‘ am 19.04.2018 in Berlin.    

Wieder sind die erfahrenen „alten Hasen“ der Branche als Referenten eingeladen: Vertreter der Clearingstelle EEG|KWKG, des Fachverbands Biogas, der MASLATON Anwaltskanzlei, des dena-Biogasregisters und der natGAS AG.

Zudem stellen wir Ihnen in diesem Jahr unseren neuen Kooperationspartner, die MKH greenergy cert vor – einen kompetenten und starken Partner für das Erstellen von Sachverständigengutachten bzw. Netzstudien zum Anschluss an die Mittelspannungsrichtlinie. Zusätzlich wird auch die MTM Anlagenbau GmbH zugegen sein und über die biologische Substrataufbereitung schwer abbaubarer Substrate referieren. Nutzen Sie diese Chance, um Fachgespräche mit Referenten und anderen Betreibern zu führen und Ihr berufliches Netzwerk weiter auszubauen.

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Frau Saskia Wollbrandt, Tel.: +49 30 2332021-74.

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