Ausblick auf die Nachhaltigkeitszertifizierung nach 2020

Im Jahr 2020 wird die „Renewable Energy Directive II“ (RED II) in Kraft treten und bringt einige tiefgreifende Neuerungen für den Biokraftstoffmarkt und die Zertifizierung von Nachhaltigkeitsstandards mit sich

Ein erster Entwurf dieser RED II Richtlinie existiert bereits und wurde am 22.-23.01.2018 auf dem 15. Internationalen Fachkongress „Kraftstoffe der Zukunft“ kontrovers diskutiert.  Vertreter der Deutschen und Europäischen Politik, Wirtschaftsteilnehmer und Forschungsinstitute setzten sich mit der Zukunft der Biokraftstoffe auseinander.

Die RED I umfasst derzeit nur flüssige und gasförmige Biokraftstoffe. Zukünftig soll der gesamte Sektor der festen Biokraftstoffe hinzukommen und somit relevant werden für die Nachhaltigkeitszertifizierung.  Weitere Neuerungen ab 2020 betreffen vor allem die Bereiche der Treibhausgasberechnung und den Umgang mit der Massenbilanz, die Herr Peter Jürgens, Geschäftsführer der REDcert, vorstellte.

Er erwähnte u.a., dass die aktuell gültige Praxis, nachhaltige und nicht-nachhaltige Stoffe physisch zu mischen und nur buchhalterisch in der Massenbilanz getrennt zu betrachten, nicht mehr möglich sei, da lt. Änderungen vom 17.01.2018 alle Stoffe der Bilanz die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen sollen. Gemäß Artikel 27 des Entwurfs wird auch die aktuelle Bilanzperiode von drei Monaten in Frage gestellt,  da hier auf ein Gleichgewicht der Mengen „in einem angemessen Zeitraum“ verwiesen wird, was Interpretationsspielräume zulässt.

Im Rahmen der THG-Berechnung wird die Möglichkeit, Emissionen durch überschüssigen Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung zu minimieren eingeschränkt bzw. ganz gestrichen. Weiterhin werden die THG-Standardwerte angepasst und erweitert, wie  z.B. für Biogas und für die Nutzung fester Biomasse.

Da es sich bei der RED II bisher nur um einen Entwurf handelt, ist zur genaueren Umsetzung noch wenig bekannt. Im Rahmen des Trilogs zwischen EU Rat, Parlament und Kommissionen wird der aktuelle Entwurf weiterhin verhandelt.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung auf Ihre Zertifizierung ab 2020.

Fragen oder Hinweise zur Zertifizierung nach ISCC EU und REDcert EU richten Sie bitte an Herrn Fabian Kollmeier, Tel.: +49 30 2332021-65.

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