Kundeninformation zur Gewerbeabfallverordnung

Seit 1. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Und sie betrifft auch Ihr Unternehmen – informieren Sie sich jetzt

Die GewAbfV fordert von Abfallerzeugern eine erweiterte Getrennthaltung von Gewerbeabfall. Die GUTcert hat die wichtigsten Inhalte in einem Informationsblatt für Sie zusammengefasst.

Die GUTcert verfügt über qualifizierte Sachverständig zur Prüfung des notwendigen Nachweises der Getrenntsammlungsquote von 90%. Sprechen Sie uns gerne an! Die Prüfung des Nachweises durch einen zugelassenen Sachverständigen ist bis zum 31. März des Folgejahres durchzuführen, der Nachweis auf Verlangen der zuständigen Behörde zu übergeben.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Markus Altenburg, Tel.: +49 30 2332021-48.

Zurück