Revision des European Trading System (ETS) für die vierte Handelsperiode (2021-2030)

Die Bundesregierung hat Anfang Januar 2018 eingestanden, dass die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland als größter Emittent an CO2-Äquivalenten (CO2e) für 2020 nicht eingehalten werden

Demnach soll der ab 2005 eingeführte Emissionshandel durch die Europäische Union verschärft werden. Die Treibhausgasemissionen sollen für die vierte Handelsperiode im Vergleich zum Jahr 2005 um mindestens 43% verringert werden.

Diese Überarbeitung (2003/87/EC) wurde im Europäischen Parlament (EP) vorgestellt und am 13.02.2017 und 05.02.2018 debattiert. Am 06.02.2018 stimmte das EP mit 535 zu 104 Stimmen für eine Revision. Die Abstimmung beinhaltete folgende Punkte:

  • Die Degression der Emissionszertifikate soll statt jährlichen 1,74% auf 2,2% ab 2021 steigen. Mit dieser linearen Reduktion sollen mit Blick auf die internationale Entwicklung die Ziele der Pariser Klimakonferenz erreicht werden.
  • Diese Kontingente der Zertifikate sollen weiterhin auktioniert werden (57% aller Zertifikate) und die freie Zuteilung die Ausnahme bleiben. Dabei soll die auktioniert zugeteilte Menge über 10 Jahre um 3% sinken. Ab 2019 sollen alle Zertifikate auktioniert werden, die weder aus der freien Zuteilung noch aus der Marktstabilitätsreserve kommen.
  • Nach dem Solidaritätsprinzip sollen 10% der auktionieren Zertifikate durch die EU-Mitgliedsstaaten an die Staaten verteilt werden, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf weniger als 90% des EU-Durchschnitts beträgt. Die restlichen Zertifikate sollen an alle Mitgliedsstaaten verteilt werden.
  • Zusätzlich soll ein Modernisierungsfond eingerichtet werden (finanziert aus 2% der Einnahmen  aller auktionierten Zertifikate), der den Ausbau von regenerativen Energien, CO2-Speicher und CO2-arme Innovationen unterstützen soll. Jedoch kann dieser Fond nicht für Projekte verwendet werden, die im Zusammenhang mit Kohlefeuerung stehen – ausgenommen es betrifft die zwei ärmsten EU-Mitgliedsstaaten mit Bezug auf die regionale Wärmeversorgung.
  • Zusätzlich zu den 400 Mio. Zertifikaten sollen die Einnahmen aus 300 Mio. Zertifikaten aus den Jahren 2013 bis 2020, die keinem Innovationsprojekt zugeordnet sind, mit 50 Mio. nicht eindeutig zugeordneten Zertifikaten aus dem Modernisierungsfond ergänzt werden.
  • Carbon-Leakage betreffende Sektoren werden weiterhin temporär durch Zuteilung von Zertifikaten unterstützt. Die am wenigsten betroffenen Sektoren erhalten 30% kostenfrei. Klein-Emittent-Anlagen mit weniger als 2.500 t CO2e exkl. Emissionen aus Biomasse können unter bestimmten Auflagen vom EU-ETS ausgeschlossen werden.

Die Revision wird mit Blick auf die internationalen Entwicklungen, die Niveaus der einzelnen Mitglieder und deren Leistung überprüft, um sicherzustellen, dass die Ziele der Pariser Klimakonferenz langfristig erreicht werden, ohne einzelne Staaten zu benachteiligen. Ebenso werden die energieintensiven Sektoren, die Carbon-Leakage gefährdet sind nochmals überprüft.

Vor dem 01.01.2020 wird die Europäische Kommission nähere Informationen und Analysen für den Luftverkehrs- und Seeverkehrsbereich vorstellen plus einen Strategievorschlag vom EP für diesen Bereich. Außerdem beteuerte die EP, eine maßgeschneiderte Initiative zu entwickeln, um den Wandel im Kohlesektor und im energieintensiven Sektor voranzutreiben. Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Herrn David Kroll, Tel.: +49 30 2332021-63.

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