Compliance in der Hotelbranche: Bisher noch nicht alle Hotels EDL-G-konform

Die Übergangsfristen des EDL-G, das im Frühjahr 2015 in Kraft trat, sind längst verstrichen – im Sinne des Gesetzes ist es bereits Pflicht, aktiv zu sein. Die Hotellerie scheint hiervon bislang jedoch großenteils wenig beeindruckt.

Im Sinne des EDL-G müssen sich alle Hotels mit dem Thema Energie auseinandersetzen, die laut EU-Definition als große Unternehmen zählen – also alle Nicht-KMU. Das heißt, dass mindestens alle Hotels betroffen sind, die mehr als 250 Mitarbeiter haben ODER bei denen der Jahresumsatz über 50 Mio. € und die Jahresbilanzsumme mehr als 43 Mio. € betragen.

Auch wenn viele der ca. 44.000 Betriebe des Beherbergungsgewerbes in Deutschland mittelständisch organisiert sind, gibt es noch genügend größere Hotels, Zusammenschlüsse bzw. Hotelketten, die dem EDL-G unterliegen. Auch Hotels, die erst nach 2015 die KMU-Grenzen überschritten haben, sind verpflichtet, das Handhaben von Energiethemen systematisch anzugehen. Deshalb empfiehlt es sich auch für solche Beherbergungsbetriebe, die gegenwärtig noch knapp unter der EU-Definition liegen, frühzeitig aktiv zu werden.

Konformität mit dem EDL-G besteht, wenn ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS eingeführt und zertifiziert bzw. validiert wurde. Die Zertifizierung/Validierung gilt als Nachweis, der jederzeit vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle BAFA (BAFA) von den betroffenen Unternehmen verlangt werden kann. Eben dies geschah verstärkt in den letzten Monaten: das BAFA forderte diverse Unternehmen dazu auf, einen Konformitätsnachweis vorzulegen. Auch Betriebe, die kurz unter den Schwellenwerten der EU-Definition lagen, wurden überprüft.

Kann kein Nachweis vorgelegt werden, sind zunächst Bußgelder von bis zu 50.000€  zu entrichten. Im zweiten Schritt wird eine kurze Frist zur Nachbesserung der „Compliance-Verletzung“ gewährt. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls sehr schnell ein vollständiges Energiemanagementsystem aufgebaut und ein Audit organisiert werden muss. So kommen zu dem Bußgeld noch zusätzliche Kosten durch personelle Engpässe und kurzfristiges Aufstocken von Ressourcen dazu.

Das Einführen und Zertifizieren eines EnMS oder EMAS muss nicht kompliziert sein und lohnt nicht nur im Hinblick auf die Compliance. Durch einen systematischen Umgang mit dem Thema Energie lassen sich erfahrungsgemäß schon durch geringe Investitionen große Effekte und Einsparungsmaßnahmen erreichen. Allein durch ein geschärftes Bewusstsein der Geschäftsführung, der Energieverantwortlichen und Mitarbeiter für energetische Abläufe und „Stromfresser“ lässt sich oft bares Geld sparen.

Smarte Softwarelösungen helfen, die alltäglichen Aufgaben umzusetzen: Erfassen, Überwachen, Planen und Bewerten mit nur einem Tool erleichtert das Verwalten von Energiedaten und Informationen. Ein solches Tool, speziell für die Hotelbranche, stellen wir auf unserem Exzellenznetzwerk Energiemanagement 2018 vor. Wenn Sie sich bis zum 30. April 2018 anmelden, profitieren Sie von unserem Early Bird-Rabatt.

Beherbergungsbetriebe, die als Nicht-KMU gelten, sollten die Situation nicht weiter ausreizen und auf den Brief des BAFA warten: Werden Sie jetzt aktiv!

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Frau Juliane Zimmermann, Tel.: +49 30 2332021-26.

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