Emissionsfaktor von fossilem Methanol

ISCC veröffentlicht neue Hinweise zum Umgang mit dem Emissionsfaktor für Methanol.

Es gab einigen Aufruhr, als 2017 bekannt wurde, dass ab dem 01.09.17 ein neuer Emissionsfaktor für Methanol verpflichtend werden sollte. Dieser Emissionsfaktor war mit 1,98 kgCO2eq/kg deutlich höher als bisher verwendete Faktoren. Denn neben den Emissionen zur Produktion des Methanols wurden auch die Verbrennungsemissionen mit einbezogen. Besonders Biodieselhersteller, die Methanol für ihre Prozesse benötigen und quotenbedingt gewisse Treibhausgaseinsparungen erreichen müssen, fühlten sich benachteiligt. Seitdem wurde viel über mögliche Alternativen diskutiert.

ISCC hat nun in seinem Newsletter am 28.03.2018 eine mögliche Alternative zum Methanol Standardwert beschrieben. So ist es laut ISCC möglich, die Verbrennungsemissionen von Methanol aus dem JRC Technical Report (1,38kgCO2eq/kg) gemeinsam mit den real berechneten Produktionsemissionen eines Methanollieferanten zu verwenden.  Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Methanollieferant nachweisen muss, dass die Produktionsemissionen RED konform errechnet wurden. Ein solcher Nachweis muss der Zertifizierungsstelle mit der Treibhausgasberechnung vorgelegt werden.

Zu bedenken ist ebenfalls, dass nicht nur bei reinem Methanol die Methanolverbrennung mit berücksichtig werden muss, sondern auch bei anderen Katalysatoren, die Methanol enthalten. Als Beispiel hierfür wurde Kaliummethylat aufgeführt.

Fragen oder Hinweise zur Zertifizierung nach ISCC EU und REDcert EU richten Sie bitte an Herrn Fabian Kollmeier, Tel.: +49 30 2332021-65.

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