IT-Sicherheit Wasser/Abwasser - Nachweisfrist endet am 3. Mai

Kommunale Trinkwasserver- und Abwasserentsorger, die unter die IT-Sicherheitsgesetzgebung fallen, müssen bis zum 3. Mai 2018 einen Sicherheitsstandard erarbeitet haben. Letzte Termine für die Prüfung betroffener KRITIS-Betreiber stehen noch zur Verfügung.

Der B3S Wasser/Abwasser wurde als Branchenstandard durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) anerkannt. Der  geforderte Sicherheitsstandard muss dem Stand der Technik genügen und gegenüber dem BSI alle zwei Jahre dokumentiert werden.

Auch kleinere Unternehmen unterliegen  dem  BS3 – jedoch nicht aufgrund der IT-Sicherheitsgesetzgebung sondern wegen der Standards der Regelgeber,  denn  der  B3S  bekommt  über  das DVGW-Merkblatt den Status allgemein anerkannter Regeln der Technik. Der Branchenstandard besteht aus dem Merkblatt DVGW W 1060 bzw. DWA-M 1060 „IT-Sicherheit – Branchenstandard Wasser/Abwasser“ und einer Web-Applikation, dem „IT-Sicherheitsleitfaden“. Mit seiner Hilfe können Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen ermitteln, welche Sicherheitsmaßnahmen einzuführen sind, um ihre IT-Infrastruktur gemäß dem aktuellen Stand der Technik zu schützen.
Es können jetzt noch Termine vereinbart werden!

Die GUTcert bietet die Prüfung des B3S Wasser/Abwasser nach §8a (3) BSIG an, für betroffene KRITIS-Betreiber sind noch letzte Termine frei.
 
Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Marcel Däfler, Tel.: +49 30 2332021-79.

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