Kalkulation mit Kleingruppen in FbW-Maßnahmen

Nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben nicht abschlussorientierte FbW-Maßnahmen grundsätzlich keine Chance auf eine Kostenzustimmung, wenn mit weniger als 15 Teilnehmern kalkuliert wurde.

Die Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III sehen vor, dass bei der Kostenkalkulation von der Teilnehmerzahl 15 aus „methodisch-didaktischen oder rechtlichen“ Gründen abgewichen werden kann. Bei einer Kalkulation mit weniger als 15 Teilnehmern liegt häufig eine BDKS-Überschreitung vor, sodass Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung dann der BA zur Kostenzustimmung vorgelegt werden müssen. Handelt es sich dabei nicht um abschlussorientierte Maßnahmen, gibt es nach Aussagen der BA bei methodisch-didaktischen Gründen keine Chance auf eine Kostenzustimmung. Im Rahmen der Kostenzustimmung von FbW-Maßnahmen können somit nur Umschulungen oder Teilqualifikationen in Kleingruppen beantragt werden.
Wird trotz Kleingruppenkalkulation der BDKS nicht überschritten, muss die Fachkundige Stelle beurteilen, ob die vom Träger genannten Gründe ausreichen, um eine Zulassung in Kleingruppe auszusprechen.

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