Reform der Emissionshandelsrichtlinie veröffentlicht

Der Rahmen ist gesetzt: Seit dem 19.03.2018 kann die reformierte europäische Emissionshandelsrichtlinie 2018/410 für die 4. Handelsperiode im EU-Amtsblatt eingesehen werden.

Seit Juli 2015 wurden die Inhalte des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Änderung der bestehen Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG diskutiert und verhandelt. Nachdem nun Rat und Parlament zugestimmt haben, wurde die finale Fassung am 19.03.2018 im Amtsblatt der Europäischen Komission (L76) veröffentlicht und trat 20 Tage nach diesem Datum, am 08.04.2018 in Kraft.

Neben den bereits in unserem letzten Newsletter vom 21.03.2018 erwähnten Änderungen zum Artikel 10 a ist vor allem eine interessant:

„(1) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, zur Ergänzung dieser Richtlinie gemäß Artikel 23 delegierte Rechtsakte zu erlassen, die die unionsweiten und vollständig harmonisierten Maßnahmen für die Zuteilung der in den Absätzen 4, 5, 7 und 19 genannten Zertifikate betreffen.“

Das sollte voraussichtlich einer nationalen Zuteilungsverordnung wie der ZuV 2020 und einer nicht einheitlichen Umsetzung durch die einzelnen Mitgliedstaaten entgegenwirken. Es ist jedoch abzuwarten, ob die Mitgliedstaaten nicht trotzdem noch weitere Ergänzungen einreichen werden.

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Herrn Maik Kadraba, Tel.: +49 30 2332021-64.

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