AZAV: Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht neue BDKS

Die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (BDKS) für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung stehen jetzt zur Verfügung.

Die Listen bietet die GUTcert im AZAV-Bereich der Internetseite zum Download an. Die neuen BDKS gelten für alle Anträge, die ab 01.06.2018 der Fachkundigen Stelle eingereicht werden. Für zuvor beantragte Maßnahmen, die derzeit noch in der Prüfung sind, gelten also weiterhin die „alten“ Sätze.

Die GUTcert ist derzeit dabei, die neuen BDKS in die Antragsformulare für Maßnahmen einzuarbeiten. Da aber gleichzeitig auch die Anforderungen des Beirats nach § 182 SGB III bzgl. der einheitlichen Gestaltung von Zertifikaten umgesetzt werden müssen, sind umfangreiche Änderungen an den Anträgen erforderlich. Die Bearbeitung wird daher noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitten wir unsere Kunden, weiterhin die bestehenden Vorlagen zu nutzen. Die neuen BDKS werden nach Antragseingang in der Zertifizierungsstelle von Hand angepasst. Sobald die neuen Formulare fertig sind, informieren wir Sie.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Henrik Netzow, Tel.: +49 30 2332021-47.

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