EU einigt sich bei Verhandlungen zur Erneuerbare Energien Richtlinie (REDII)

Am 14. Juni 2018 steckten EU Parlament, Ministerrat und Kommission mit dem Neuentwurf der Erneuerbare Energien Richtlinie (REDII) den Rahmen ab für die Bioenergiebranche bis 2030.

Mit der unerwartet schnellen Einigung erzielte die EU einige Kompromisse im Bereich der erneuerbaren Energien: So wurde ein 32-prozentiges Planziel für erneuerbare Energien in der EU und der vollständige Ausstieg aus der Nutzung von Palmöl im Biokraftstoff/Verkehrssektor beschlossen.
 
Für den Verkehrssektor wurde ein Ziel von mindestens 14% erneuerbare Energien festgelegt. Dabei beschloss die EU, Biokraftstoffe der zweiten Generation, z.B. aus Abfällen und Reststoffen zu fördern, indem der Anteil von aktuell ca. 1% auf 3,5% erhöht wird.  Biokraftstoffe der ersten Generation hingegen sollen auf dem Produktionsniveau vom Jahr 2020 eingefroren werden. Kritisiert wird von Umweltorganisationen und der Biokraftstoffbranche, dass bestimmte Anwendungen wie z.B. die Elektromobilität vielfach auf das 14% Ziel im Verkehrssektor angerechnet werden können. Besonders Biodiesel- und Bioethanolhersteller fürchten, langfristig aus dem Markt verdrängt zu werden.  

Der Ausstieg aus dem Palmöl soll so geregelt werden, dass Palmölimporte vorerst auf dem aktuellen Niveau gehalten und dann schrittweise abgebaut werden. Umweltverbände dürften diesen Schritt begrüßen, denn Palmöl stand in der Vergangenheit oft in der Kritik, für Brandrodungen und die Zerstörung der Biodiveristät verantwortlich zu sein. Hingegen gibt es besonders aus den produzierenden Ländern starke Kritik am EU Beschluss: Malaysias Rohstoffminister bezeichnete den Entschluss der EU als „drastisch und diskriminierend“.

Nach dieser ersten Einigung muss der Text der neuen Richtlinie nun noch vom EU Parlament und dem EU Rat förmlich angenommen werden. Anschließend tritt die Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die EU Mitgliedsstaaten haben danach 18 Monate Zeit, die Richtlinie in Nationales Recht umzusetzen.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herrn Fabian Kollmeier, Tel.: +49 30 2332021-65.

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