Fünfte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters (HkNR)

Neuigkeiten zu Marktlokations-Identifikationsnummer und Regionalnachweisregister und reger Austausch über  HKNR-Software, Blockchain und das evtl. kommende europäische Winterprogramm.

Über 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer trafen sich auf Einladung des Umweltbundesamtes am 16./ 17.04.2018 in Dessau-Roßlau und tauschten sich über Neuerungen und wichtige Themen rund ums HkNR aus.

Akteure aus allen Bereichen waren vor Ort: Direktvermarkter, Grünstromlieferanten, Netzbetreiber, Strombeschaffer der öffentlichen Hand, Anlagenbetreiber, Umweltgutachter, Verbraucherschützer und Labelanbieter bis hin zu Rechtsanwälten, Consultants und Wissenschaftlern.

In Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops tauschten die Teilnehmer Informationen und Erfahrungen aus, darunter rein praktische Tipps im Umgang mit der HKNR-Software oder technische Neuerungen wie die Blockchain.  In einigen Debatten wurde es auch politisch: Rege diskutiert wurde das möglicherweise kommende europäische Winterprogramm.

Neuerungen im Jahr 2017 sind die Einführung der Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz MaLo-ID), die ab 1. Februar 2018 die alten Zählpunktbezeichnungen ersetzen soll. Die Einführung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Wird Ihnen die neue MaLo-ID von Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt, können sie diese an das HkNR weitergeben.

Von vielen sehnsüchtig erwartet wurden die Informationen zum Regionalnachweisregister (RNR). Regionalnachweise können voraussichtlich ab dem 01.01.2019 für EEG Anlagen ausgestellt werden. Kunden können darüber bilanztechnisch aus einer bestimmten EEG Anlage Strom beziehen. Die entsprechende Anlage muss in einem Umkreis von 50 km um den Wohnort liegen („regional“).

Das RNR wird analog zum HkNR angelegt. Es gibt aber kleine Unterschiede:

  • Regionalnachweise (RN) sind zwei Jahre gültig
  • eine biogene kWh ist ein RN (beim HkN ist es eine MWh)
  • RN dürfen nur entlang der vertraglichen Lieferkette des Stroms für den sie ausgestellt worden sind übertragen werden (Verpflichtende Kopplung!)
  • Umweltgutachter müssen diese RN nicht bestätigen
  • bei Anlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt ist, reduziert sich die Marktprämie für Strom, für den ein RN ausgestellt worden ist, um 0,1 Cent/kWh
  • Müllheizkraftwerke können keine RN generieren

Zum Thema HkNR gab es interessante Studien. So stammen nur 1% der entwerteten HkN im Jahr 2016 aus fester Biomasse (wie Müllheizkraftwerke), die Anzahl hat sich seit 2014 jedoch mehr als verdoppelt. Im gleichen Zeitraum hat sich die Anzahl der ausgestellten, aber bereits verfallenen HkN halbiert.

Die Preise auf dem HKN-Markt werden sich voraussichtlich sehr gut für Anlagebetreiber entwickeln. In Folge des ansteigenden Basispreises in Skandinavien werden auch die Preise in Deutschland steigen. Unsere Erfahrungen aus dem ersten Halbjahr 2018 können diese These nur unterstützen – haben sich doch bei einigen Anlagenbetreibern die Preise im Vergleich zu 2017 teilweise vervierfacht. Diese Preisentwicklung wird sich voraussichtlich auch in den nächsten Jahren weiter fortsetzen.

Laut UBA sollte die Novellierung der HkNDV im zweiten Halbjahr 2018 kommen. Ein genauerer Zeitraum wurde nicht genannt.

Für weitere und detailliertere Informationen können Sie den Tagungsband mit allen Folien zu den Vorträgen und Workshops auf der UBA Webseite herunterladen.

Von kurzem haben wir einen neuen Kurs entwickelt: „Das Herkunftsnachweisregister (HkNR) für Einsteiger: Registrierung und Umgang“. Im dem Kurs  erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über gesetzliche Anforderungen an Registerteilnehmer und Anlagenbetreiber, sowie über die aktuellen Neuerungen und Pflichten durch die novellierte HkRNDV. Außerdem vermittelt wird:

  • der Umgang mit der Betriebsführung des Herkunftsnachweisregisters (HkNR)
  • die Eingabe zur Anlagenregistrierung
  • das Ausstellen und Übertragung von Herkunftsnachweisen (HkN)

Fachkundige Referenten erklären Vorteile der Grünstromausweisung und geben Tipps für den Begutachtungsprozess. Die Kurstermine stehen derzeit noch nicht fest, wir halten Sie jedoch auf dem Laufenden. Sobald alle Informationen vorliegen, finden Sie diese und die Anmeldung auf der Seite der Akademie.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Thema? Nicolas Fouquet steht Ihnen gerne zur Verfügung, Tel.: +49 30 2332021-78.

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