30. Fachgespräch Clearingstelle EEG | KWKG zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)

Clearingstelle klärt erstmals auch Fragen und Streitigkeiten zu den Regelungen des KWKG und erörtert auftretenden Klärungsbedarf.

Seit dem 01.01.2018 hat sich das Aufgabengebiet der Clearingstelle um das Klären von Fragen und Streitigkeiten bezüglich des KWKG erweitert. Aus diesem Grund lag der Fokus des 30. Fachgesprächs auf den geltenden Regelungen des KWKG 2016 und damit zusammenhängenden Frage- und Problemstellungen.

Der Einstand des 1.Fachgesprächs zum KWKG wurde honoriert mit der Teilnahme wichtiger Branchenvertreter wie etwa dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI), der Bundesnetzagentur (BNetzA), dem AGFW | Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V., dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK). Vertreter aus der Forschung, die KWK-Flexperten und die N.Ergie AG ergänzten den illustren Referentenkreis.

Herr Dr. Henning vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gab einleitend einen Überblick über die Entwicklung des KWKG seit seinem erstmaligen Inkrafttreten 2002. Das aktuell in der Bearbeitung befindliche 100-Tage-Gesetz wird zusätzlich zum EEG auch das KWKG novellieren. Inhalt der kleinen KWKG-Novelle sind u.a. die Verringerung des Fördersatzes für Bestandsanlagen mit Wirkung zum 1. Juli 2018 und eine neue Regelung zur EEG-Umlage für neue KWK-Anlagen. Darüber hinaus ist bereits eine größere Novelle des KWKG in Arbeit, die voraussichtlich im Jahr 2019 erscheint.

Die BNetzA wurde durch Herrn Dr. Volk vertreten. In dem Bewusstsein, dass die BNetzA nicht zu den  beliebtesten Behörden gehört, war er sehr um die Verbesserung der zukünftigen Zusammenarbeit bemüht. Er erläuterte eingehend das Ausschreibungsverfahren und benannte konkret mögliche formale Fallstricke, wie z.B. Fehler in Anträgen zur Teilnahme an der Ausschreibung, die diese ungültig machen. So wurden in der ersten Ausschreibungsrunde aufgrund formaler Fehler 18 MW nicht bezuschlagt, diese flossen erst in die zweite Ausschreibungsrunde mit ein.

Herr Topp vom AGFW ging auf die Problematik der Bewertung komplexerer KWK-Konstrukte ein. Thema war vor allem der Umgang in der Bewertung von Dampfsammelschienen.

Im Vortrag zum Thema ‚Industrie-KWK‘ vertrat Herr Verheyen die Meinung, dass es sich bei dem neuen KWKG gar nicht mehr um KWK-Ausbau-, sondern vielmehr um ein KWK-Vermeidungsgesetz handelt, wofür er viel Zustimmung im Publikum erntete. Weiterhin sei das Ausschreibungsvolumen viel zu knapp angesetzt – bei Einführung der KWKG-Ausschreibungen waren bereits 600 MW KWK-Leistung installiert, das jährliche Ausschreibungsvolumen wurde jedoch auf nur 100 MW festgesetzt. Als Chance für die KWK-Anlagen sieht Herr Verheyen die Flexibilisierung – KWK-Anlagen können nicht nur z.B. durch Wärmespeicher Flexibilität gewährleisten, sondern auch durch das hohe Potential abschaltbarer Lasten im Industrie-KWK-Segment. Eine solche flexible Leistung wird bislang jedoch nicht honoriert – zuverlässige Rahmenbedingungen sind an dieser Stelle unabdingbar.

Für eine stärkere Flexibilisierung machte sich auch Herr Welteke-Fabricius von den Flexperten stark. Er erläuterte, dass eine sichere Stromversorgung regelbare Erzeuger in Form von KWK-Anlagen benötigt, insbesondere wenn zukünftig Atom- und Kohlekraftwerke stillstehen und große Stromüberschussmengen durch Erneuerbare Energien zu erwarten sind. Um KWK-Anlagen zu flexibilisieren und damit eine energiepolitische Notwendigkeit zu erfüllen, müssten KWK-Anlagen dezentral in nur wenigen Betriebsstunden eine hohe Leistung erzeugen und für abweichende Bedarfszeiten ausreichend Wärme speichern und ruhen, wenn genug Wind und Sonne vorhanden ist.

Die N-Ergie AG, vertreten durch Herrn Lochmüller macht auf das große Potential im Fernwärmesegment aufmerksam: Für deutsche Ballungsräume mit > 100.000 Einwohnern existieren bereits seit der Ölkrise der 70er Jahre Fernwärme-Pläne. Angesichts der Tatsache, dass Wärme an der gesamt verbrauchten Energiemenge zudem den größten Anteil hat (zusammen mit Verlusten), appelliert er daran, neben der Strom- endlich auch die Wärmewende einzuleiten. Zur Erfüllung europäischer Klimaziele (fast 40% des europäischen Energieverbrauchs entfallen auf Gebäude) ließe sich mit Fernwärme ein entscheidender Beitrag leisten. Als optimale Flexibilitätsoption für die Fernwärme sieht er die Kombination von KWK-Anlage mit Wärmespeicher (Speicherung Wärmeüberschuss) und Power-to-Heat-Anlage (Abbau Stromüberschüsse).
Zum Ende der Veranstaltung stellten Herr Brosziewski (Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.) und Herr Weißenborn (BDEW) jeweils klärungsbedürftige Fragen aus Sicht der KWK-Anlagen- und Netzbetreiber, was für eine fruchtbare Abschlussdiskussion führte.

Fragen oder Hinweise zum Thema richten Sie bitte an Frau Saskia Wollbrandt, Tel.: +49 30 2332021-74 oder Herrn Martin Albrecht, Tel.: +49 30 2332021-62.

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