Umweltmanagement nach EMAS: Referenzdokument für Agrarsektor veröffentlicht

Anfang Juni 2018 wurde eine Leitlinie mit bewährten Umweltmanagementpraktiken für landwirtschaftliche Unternehmen herausgegeben

Das 64-seitige Dokument ist im Rahmen von Umweltprüfungen und beim Erstellen von Umwelterklärungen zu berücksichtigen. Auch Unternehmen, die ganz allgemein ihre Umweltleistung verbessern wollen, können auf die Leitlinie zurückgreifen. Praktische Tipps, Ideen und technische Hilfestellung zu branchenspezifischen Umweltleistungsindikatoren werden für folgende Wirtschaftszweige (NACE-Codes) im Dokument erläutert:

1.1 - Anbau einjähriger Pflanzen
1.2 - Anbau mehrjähriger Pflanzen
1.3 - Betrieb von Baumschulen / Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken
1.4 - Tierhaltung
1.5 - Gemischte Landwirtschaft
1.6 - Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen

Das Referenzdokument tritt am 28. Juni in Kraft (Beschluss (EU) 2018/813) und gilt ab dem 5. Oktober 2018. Es steht in verschiedenen Sprachen auf dem Rechtsinformationssystem der Europäischen Union EUR-Lex zur Verfügung: Branchenspezifisches Referenzdokument für den Agrarsektor (eur-lex.europa.eu)

Fragen zum Thema EMAS und ISO 14001 beantwortet Ihnen gerne Frau Maria Venus, Tel.: +49 30 2332021-69.

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