Voraussetzungen für den Zuteilungszeitraum im Emissionshandel konkretisieren sich!

Vorläufiger Entwurf zur EU-Verordnung „Free allocation rules“ (FAR) der Expert Group on Climate Change Policy (EGCC) wurde veröffentlicht!

Im Gegensatz zum Zuteilungsverfahren der 3. Handelsperiode für kostenlose Zertifikate im EU-ETS sollen die Zuteilungsregeln in der 4. Handelsperiode nicht durch eine nationale Verordnung (ZuV2020), sondern durch die EU-Verordnung zu den so genannten „Free allocation rules“ (FAR) umgesetzt werden. Dazu gibt es nun bereits Entwürfe der „Expert Group on Climate Change Policy“ (EGCC). Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung sowie der Templates für die kommenden Zuteilungsanträge rechnen wir zum Ende des 3. Quartals 2018. Den aktuellen Stand der Anforderungen der FAR wollen wir Ihnen natürlich nicht vor enthalten.

Planung und Frist zur Verifizierung der Zuteilungsanträge

Als Deadline für die Abgabe der verifizierten Zuteilungsanträge wurde von der Europäischen Kommission der 31. Mai 2019 vorgeschlagen. Bei diesem Termin wird es mit Sicherheit auch bleiben, damit die nationalen Behörden, Unternehmen und Verifizierungsstellen genug Vorbereitungszeit haben. Die GUTcert befindet sich bereits in der Planung, um mögliche Synergieeffekte aus der jährlichen Emissionsberichterstattung und der Antragstellung für kostenlose Zuteilung sinnvoll zu nutzen.

Datenbasis der Zuteilungsanträge sowie der jährlichen Mitteilung zum Betrieb in der 4. Handelsperiode

Aus unserer Sicht ist es ein positiver Aspekt, dass für die Antragstellung für die kommende Zuteilungsperiode auf eine kapazitätsbezogene Zuteilungsberechnung verzichtet werden soll. Stattdessen soll sie zukünftig nur über die Aktivitätsrate errechnet werden. Hierfür ist eine rückblickende Datenerhebung für die Jahre 2014-2018 erforderlich. Auch die steigenden Anforderungen an die jährliche Berichterstattung durch eine dynamische Anpassung der Zuteilungsberechtigungen anhand der Mitteilung zum Betrieb ab 2021 haben etwas Gutes, es wird wohl allem Anschein nach keine Nacherhebung in 2024 für die Zuteilungsperiode 2026 bis 2030 geben.

Hinweise zu Methodikbericht und Methodenplan

Vergleichbar zu den Zuteilungsverfahren der 3. Handelsperiode soll auch der Zuteilungsantrag der 4. Handelsperiode inkl. Erläuterung zur Methodik der Datenerhebung („Merthodikbericht“) erstellt und verifiziert werden.

Neu für alle Anlagenbetreiber im EU-ETS wird der so genannte „Methodenplan“, welcher als unabhängiges Dokument neben dem derzeit bekannten Überwachungsplan erstellt werden muss. Dieser muss bis spätestens 2020 durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) genehmigt werden. Im Wesentlichen bildet dieser „Methodenplan“ die Basis für die Datenerhebung ab 2019.

Weitere Informationen liefert unsere Veranstaltung „Der CO2-Betriebsbeauftragte in der 3. und 4. Periode des Emissionshandels“ (zur Anmeldung). Alles Wichtige zum Emissionshandel finden Sie natürlich auch auf unserer Webseite.

Fragen oder Hinweise richten Sie bitte an Herrn Maik Kadraba, Tel.: +49 30 2332021-64, oder Herrn David Kroll, Tel.: +49 30 2332021-63.

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