AZAV: BA veröffentlicht neue Umsetzungshinweise

Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Umsetzungshinweise zur AZAV-Zulassung von Trägern und Maßnahmen veröffentlicht

Die neuen Umsetzungshinweise betreffen die Themen „Auslagerung von Unterricht an Berufsschulen bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung“ und „Meldung der entzogenen Trägerzulassungen durch die fachkundigen Stellen“. Bei den Hinweisen handelt es sich nicht um Neuregelungen, sondern um Konkretisierungen bestehender Regelungen. Die Dokumente stehen im AZAV-Bereich der GUTcert Internetseite zum Download bereit.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Henrik Netzow, Tel.: +49 30 2332021-47.

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