Energieberatung im Mittelstand: Neue Kriterien für die Expertenliste

Ab 2019 verschärft das BAFA die Kriterien für Experten, die im Förderprogramm EBM tätig sein wollen. Unsere Akademiekurse decken die Forderungen ab

Das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermöglicht es kleineren Unternehmen, Zuschüsse für Energieeffizienz-Beratungen zu beantragen. Die dafür eingesetzten Experten müssen bestimmte Fortbildungskriterien erfüllen, mit denen das BAFA die Qualität und Wirksamkeit der Energieberatungen sicherstellen will.

Im Auftrag des BAFA führt die Deutsche Energieagentur (dena) eine Liste, in der interessierte Unternehmen nach qualifizierten Beratern suchen können.

Ab 2019 gilt: Weiterbildung statt Fortbildung

Bislang konnten Kandidaten die geforderten 80 Unterrichtseinheiten im Rahmen von Fortbildungen sammeln, ab 2019 ist hingegen eine sogenannte Weiterbildung gefordert. Der Unterschied besteht darin, dass die Schulung zukünftig beim gleichen Anbieter stattfinden und mit einer Prüfung abschließen muss.

Das Kursprogramm der GUTcert Akademie im Bereich Energiemanagement wird davon nur insofern beeinflusst, dass zukünftig in jedem Kurs eine optionale Prüfung für EBM-Interessenten möglich ist. Die Kurse fungieren dann als Module der Weiterbildung, müssen also nicht zeitlich zusammenhängend absolviert werden.

Im Übrigen bleibt die Anforderung bestehen, dass maximal 40 Unterrichtseinheiten (UE) aus einem der sechs Themenblöcke stammen dürfen und mindestens 8 UE zur EN 16247 und 4 UE zur Lebenszyklus-kosten¬analyse absolviert werden müssen. Details zur Anerkennung haben wir auf unserer Website für Sie zusammengefasst.

Übergangsregelung bis Ende 2019

Um Härtefälle zu vermeiden und den Wechsel zu erleichtern, hat das BAFA eine Übergangsfrist festgelegt. Diese besagt, dass ab 2017 und bis Ende 2019 absolvierte Fortbildungen nach alter Regelung (also von verschiedenen Anbietern und ggf. ohne Prüfung) weiterhin anerkannt werden.

Diese Übergangsregelung ist im kürzlich (19. November 2018) überarbeiteten BAFA-Dokument zu den Schulungsanforderungen neu aufgenommen worden.

Wenn Sie die komplette Weiterbildung bei uns absolvieren möchten, melden Sie sich einfach bei uns – wir erstellen dann gemeinsam einen für Sie sinnvollen Schulungsplan, der alle Kriterien erfüllt.

Sie haben Fragen zur neuen Zulassungsregelung oder zum Schulungsangebot? Gerne stehen wir Ihnen unter akademie@gut-cert.de oder +49 30 2332021-21 zur Verfügung.

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